Hochspannungsleitungen: Kriterien werden begrüsst
TG. Der Regierungsrat schliesst sich bei der Beurteilung der Kriterien für Kabel- oder Freileitungsvarianten beim Bau von Hochspannungsleitungen der Stellungnahme der Kantonalen Energiedirektorenkonferenz an.
Grundsätzlich werden die Kriterien begrüsst; im Detail werden vom Entwurf abweichende Gewichtungen beantragt. Dies teilt er in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des UVEK mit. Eine Arbeitsgruppe hat im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im letzten Jahr Kriterien für den Entscheid über die Verkabelung von Hochspannungsleitungen (Kabel- und Freileitungsvarianten) erarbeitet. Sie hat einen entsprechenden Bericht zur Kenntnis genommen und trotz einiger Vorbehalte gutgeheissen. Das Schema erlaubt eine «punktebasiert geführte Gesamtinteressenabwägung» von verschiedenen Leitungsprojekten. Es erfasst alle relevanten Interessen, zusammengefasst unter den Kriterien Umweltschonung, Versorgungssicherheit, kommunale Interessen einerseits sowie Kosten andererseits. Die einzelnen Leitungsvarianten werden gestützt auf das Bewertungsschema punktiert.
Der Regierungsrat schliesst sich in seiner Vernehmlassungsantwort der Stellungnahme der Kantonalen Energiedirektorenkonferenz (EnDK) an und begrüsst grundsätzlich die im Bericht definierten Prüfungs- und Beurteilungskriterien. Klare Entscheidungsgrundlagen, ob Hochspannungsleitungen als Erdverkabelung oder als Freileitung ausgeführt würden, seien unerlässlich, schreibt der Regierungsrat. Deshalb beantragt die Thurgauer Regierung, die drei Kriterien Landschaftsbild, Schutzgebiete und Boden gleich zu gewichten.
Eine höhere Gewichtung fordert der Regierungsrat beim Kriterium Wildtiere und Fauna. Insbesondere könnten Hochspannungsleitungen im Bereich des Vogelschutzes gravierende Beeinträchtigungen darstellen. Damit die Ausarbeitung von Projektvarianten objektiv ablaufen kann, fordert der Regierungsrat, dass die Projekte durch ein neutrales Fachgremium begleitet und geprüft werden. Zudem beantragt er, das vorgeschlagene Verfahren auch auf die Spannungsebene 110 Kilovolt (kV) auszuweiten.
Der Musiker Dai Kimoto erhält den Thurgauer Kulturpreis 2009
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau zeichnet den Romanshorner Musiker Dai Kimoto mit dem Thurgauer Kulturpreis 2009 aus. Die Auszeichnung ist mit 20 000 Franken dotiert. Er wird für seine Arbeit als Musikpädagoge, Trompeter, Posaunist, Bandleader, Arrangeur und Komponist ausgezeichnet.
Dai Kimoto wurde 1949 im japanischen Kurashiki geboren, wo er erst im Alter von 15 Jahren die Musik entdeckte. Er brachte sich autodidaktisch das Trompetenspiel und das Schreiben von Arrangements bei. Bereits mit 18 Jahren spielte er in japanischen Profi-Bands. Als 25-Jähriger verliess er seine Heimat als gestandener Profimusiker in Richtung London, wo er als Mitglied der Tony Evans Band engagiert wurde. Ein Jahr später wurde er Mitglied der weltbekannten Band des deutschen Max Greger. 1979 kam er an den Bodensee, wo er seit nunmehr 30 Jahren mit seiner Familie in Romanshorn wohnt. Weitere Engagements hatte Dai Kimoto unter anderem bei der Pepe Lienhard Band, am Opernhaus Zürich und am Stadttheater St.Gallen.
Für Dai Kimoto wird die Tätigkeit als Musikpädagoge im Laufe der Zeit immer wichtiger. Es ist ihm ein Anliegen, bei Kindern möglichst früh den Spass und die Freude an der Musik zu wecken. Dazu sollen sie von Anfang an in einer Band musizieren können. Vom jahrelangen Üben im stillen Kämmerlein hält er wenig. So kommt es, dass der Romanshorner verschiedene Kinderbands gründete. Bekanntestes Beispiel ist die Formation „Swing Kids“, die letztes Jahr den Swiss Jazz Award von Radio Swiss Jazz erhielt und am Jazz Festival Montreux auftrat. Die 15-köpfige Band bestreitet jährlich rund 50 Auftritte und absolvierte bereits mehrere Auslandtourneen, zum Beispiel in den USA, in Japan und zuletzt 2008 in Argentinien. Im Jahr 2000 hat er ein Musical für seine Wohngemeinde geschrieben und selbst für den Chor und das Orchester verantwortlich gezeichnet. Dabei wirkten mehr als 200 Personen mit.
Nebst den unbestrittenen Fähigkeiten als Musiker verfügt der Preisträger über ein herausragendes Talent als Vermittler. Wer die „Swing Kids“ auf der Bühne erlebt hat, spürt, dass sich die Begeisterung des Lehrers auf die Kinder überträgt. Er holt das Beste aus den jungen Musikerinnen und Musikern heraus und findet über die Musik auf natürliche Art den Zugang zu ihnen. Freude an der Musik statt hartem Drill ist das Erfolgsrezept von Dai Kimoto.
Hinter der immensen Spielfreude und Leichtigkeit verbirgt sich eine sehr professionelle Grundhaltung. Dai Kimoto leitet nebst den Kinder- und Jugendformationen auch verschiedene Erwachsenenbands mit ambitionierten Laien. Er teilt sein Wissen auch mit Erwachsenen, wobei der Austausch über die Musik und nicht über die Sprache erfolgt.
Die Übergabe des Preises erfolgt anlässlich einer öffentlichen Feier im Herbst dieses Jahres.
Foto in der Beilage (Bild von Helio Hickl)
Für Medienauskünfte:
Der Thurgauer Kulturpreisträger Dai Kimoto ist heute Donnerstag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 071 463 74 56 erreichbar.
Rechtliche Grundlagen für Volkszählung 2010 geschaffen
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau setzt das Gesetz und die Verordnung über das Einwohnerregister auf den 1. August 2009 in Kraft. Damit werden die vom Bund geforderten rechtlichen Grundlagen für harmonisierte Einwohnerregister im Hinblick auf die Volkszählung 2010 geschaffen. Ab August besteht für alle Vermieter eine Meldepflicht sämtlicher Umzüge in ihren Liegenschaften.
Im Hinblick auf die eidgenössische Volkszählung im Jahr 2010, die sich erstmals auf die Auswertung bestehender Registerdaten stützt, sind die Kantone und Gemeinden verpflichtet, die Einwohnerregister gemäss Vorgaben des Bundes zu harmonisieren. Dank der Registerharmonisierung wird nicht nur die Volkszählung vereinfacht, sondern auch der administrative Datenverkehr. So wird es in Zukunft möglich sein, Meldungen zwischen Registern (z.B. Umzugsmeldungen zwischen Gemeinden oder Geburtsmeldungen) elektronisch abzuwickeln. Zudem sind harmonisierte Einwohnerregister eine wesentliche Voraussetzung für das Vorantreiben von E-Government und E-Voting.
Mit dem Registerharmonisierungsgesetz hat der Bund die Kantone verpflichtet, die notwendigen Ausführungsbestimmungen zur Harmonisierung der betroffenen Register zu erlassen. Der Regierungsrat hat dazu das Gesetz über das Einwohnerregister vorgelegt, das vom Grossen Rat im Februar dieses Jahres verabschiedet worden ist. Dieses tritt zusammen mit der inzwischen erarbeiteten Verordnung auf den 1. August 2009 in Kraft.
Wichtigste Neuerung sind die Meldepflicht der Vermieter und die Einführung einer Wohnungsnummer. Künftig muss nämlich die Information, in welcher Wohnung eine Person lebt, im Einwohnerregister geführt werden. Dies setzt voraus, dass jede Wohnung eindeutig bezeichnet werden kann. In Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf einem Stockwerk muss deshalb neu für jede Wohnung eine administrative Wohnungsnummer geführt werden. Die Gemeinde kann zusätzlich anordnen, dass diese Wohnungsnummer gut sichtbar ausserhalb der Wohnung angebracht wird, so dass beispielsweise auch die Auffindbarkeit einer Wohnung durch Rettungsdienste verbessert wird. Ab August 2009 sind die Vermieter verpflichtet, sämtliche Umzüge in ihren Liegenschaften dem Einwohneramt der Standortgemeinde zu melden. Die Meldung umfasst die Adresse sowie die Angabe der betroffenen Wohnung.
Case Management Berufsbildung ab Herbst 2009 aufbauen
Der Regierungsrat hat das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung beauftragt, ab Herbst 2009 ein Case Management Berufsbildung in der Abteilung Berufs- und Studienberatung aufzubauen. Damit soll Jugendlichen der Einstieg ins Berufsleben gezielt erleichtert werden – dies insbesondere auch in Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Lage. Die Kosten von 286 000 Franken jährlich sind vorerst durch Beiträge des Bundes abgedeckt.
Mit dem sogenannten Case Management soll Jugendlichen, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist, frühzeitig erfasst und gezielt geholfen werden. Die Anzahl arbeitsloser Jugendlicher ohne Berufsperspektiven soll damit gesenkt und damit die Sozialwerke nachhaltig entlastet werden. Bereits im Herbst 2006 hatte das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die Lancierung eines Case Managements Berufsbildung durch den Bund angekündigt mit dem Ziel, die Zahl der Berufsabschlüsse zu erhöhen. Die Kantone wurden aufgefordert, ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Im Sommer 2007 legte eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Anders Stokholm einen Bericht vor. Darin wurde aufgezeigt, dass im Kanton Thurgau bereits ein Unterstützungsangebot besteht, dessen Effizienz aber durch die Schaffung von Arbeitsinstrumenten zur Identifikation, Erfassung und Fallführung gesteigert werden soll. Im Frühjahr 2008 beauftragte der Regierungsrat das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, in Zusammenarbeit mit einer Projektgruppe die Umsetzung des Case Managements Berufsbildung zu konzipieren.
Aufgrund des vorgelegten Konzepts hat der Regierungsrat das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung nun beauftragt, ab Herbst 2009 ein Case Management Berufsbildung in der Abteilung Berufs- und Studienberatung aufzubauen. Dafür hat er 1,8 Personalstellen für die Fallführung und für das Sekretariat bewilligt. Es wird geschätzt, dass jährlich rund 115 Fälle in ein Case Management Berufsbildung aufgenommen und pro volle Stelle etwa 80 Fälle bearbeitet werden können. Da diese Annahmen mit Unsicherheiten behaftet sind, soll die Organisation schrittweise aufgebaut und die Zahl der Stellen flexibel nach Aufwand gehandhabt werden. Zudem soll die Tätigkeit laufend durch den bestehenden und spezifisch zu ergänzenden Beirat der Interinstitutionellen Zusammenarbeit evaluiert werden. Nach einer Pilotphase von drei Jahren will der Regierungsrat über die definitive Einführung entscheiden.
Die jährlichen Kosten des Case Managements Berufsbildung werden mit 286 000 Franken beziffert. Mit den Beiträgen des Bundes lassen sich die Kosten der Organisation für drei Jahre mit Beginn ab Herbst 2009 finanzieren.
Weitere Meldungen:
Der Regierungsrat hat in Ergänzung eines Vertrags zwischen dem Kanton Thurgau und der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Littenheid bezüglich der Betreuung von Thurgauer Patienten einen Investitionsbeitrag für das Jahr 2010 in der Höhe von 3,6 Millionen Franken genehmigt. Gemäss Vertrag ist der Investitionsbeitrag jährlich zu vereinbaren. Der genehmigte Betrag ist um 200 000 Franken höher als der Investitionsbeitrag des laufenden Jahres und ist gemäss den zu erwarteten Pflegetagen für das Jahr 2010 ausgewiesen.
Der Regierungsrat hat Kantonsbeiträge an drei Bachkorrektionen gesprochen. Die Gemeinde Arbon erhält einen Beitrag in der Höhe von 82 800 Franken für die Bachkorrektion der Aach zwischen dem Stadtweiher und der Schöntalstrasse. An die Kosten der Bachkorrektion Krebsbach und die Erstellung eines Umgehungsgerinnes bei der Gaissbergstrasse in Kreuzlingen leistet der Regierungsrat einen Beitrag in der Höhe von 21 400 Franken. Schliesslich bekommt die Gemeinde Münchwilen einen Kantonsbeitrag in der Höhe 25 700 Franken für die Korrektion des Feutschenbaches.
Der Regierungsrat hat die Belagsarbeiten für zwei Strassenabschnitte vergeben. Zum Betrag von 136 000 Franken hat er die Arbeiten an der Strasse zwischen Warth und Buch an die Firma Egli Kaltverfahren, Wetzikon, vergeben. Die Strasse zwischen Sitterdorf und Blidegg wird im Heissverfahren saniert. Diese Arbeiten führt die Firma Vago Thurgau, Müllheim-Wigoltingen zum Betrag von 117 000 Franken aus.
Der Regierungsrat hat drei Arbeitsvergaben für den Umbau des ehemaligen kantonalen Zeughauses für die Zwecke des Staatsarchivs vorgenommen. Die allgemeinen Metallarbeiten werden zum Betrag von 144 000 Franken von der Firma Fiba Paul Fischbacher, Unterschlatt, ausgeführt. Der Auftrag für die fugenlosen Bodenbeläge geht zum Betrag von 257 000 Franken an die Firma Durrer GmbH, Dietikon. Die Verriegelungen liefert die Firma Fand AG, Frauenfeld, zum Betrag von 115 000 Franken.



























