HIV-Ansteckungen durch „Heiler“ – Untersuchung abgeschlossen
Bern/BE. Die Untersuchung gegen den Mann, dem vorgeworfen wird, mehrere Personen mit HIV infiziert zu haben, ist abgeschlossen. Er wird beim Regionalgericht Bern-Mittelland wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und Verbreitung menschlicher Krankheiten in 16 Fällen angeklagt.
Die Untersuchung gegen den in den Medien als Heiler bezeichneten Mann wegen des Ver dachts, mehrere Personen mit HIV infiziert zu haben, ist abgeschlossen. Er wird wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und Verbreitung menschlicher Krankheiten beim Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von 2001 bis 2005 sukzessive 16 Personen, in der Mehrzahl Musikschüler/innen von ihm, vorsätzlich mit HIV infiziert zu haben. Die Anklage geht davon aus, dass er sich von einer oder mehreren bereits infizierten Personen Blut beschafft und mit diesem in der Folge seine Opfer angesteckt hat; dies, indem er seine Opfer unter verschiedenen Vorwänden dazu veranlasste, sich von ihm stechen zu lassen, oder sie unangekündigt mit einem unbekannten Gegenstand stach, oder eine vorübergehende Bewusstlosigkeit ausnützte, die nach der Einnahme eines von ihm servierten Getränkes auftrat. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe vollumfänglich.
In vier Fällen wurde das Verfahren rechtskräftig eingestellt. Konkrete Risikokontakte zwischen den Betroffenen und dem Beschuldigten lassen sich nicht nachweisen. Ebenso wurde das Verfahren gegen die zweite beschuldigte Person rechtskräftig eingestellt. Der Verdacht einer strafbaren Beteiligung durch sie an den untersuchten Handlungen hat sich nicht bestätigt.
Dass die seit 2005 laufende Untersuchung erst jetzt abgeschlossen werden konnte, hat verschiedene Gründe. Erst im Verlaufe der Untersuchung wurden nach und nach – über Jahre verteilt – die Namen der Personen bekannt, die mit HIV infiziert sind und Kontakte mit dem Beschuldigten hatten. Die Patientenliste, die das Berner Inselspital der Untersuchungsbehörde zukommen liess, war – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes – anonymisiert; bis zur Kenntnis der Identität der Betroffenen waren auch keine Ermittlungen zu den Umständen ihrer HIV-Infektion möglich. Bei jeder infizierten Person, von der bekannt wurde, dass sie mit dem Beschuldigten Kontakt gehabt hatte, musste in der Folge aber sorgfältig geprüft werden, woher die Ansteckung stammte. Zu diesem Zweck war es erforderlich, aufwändige Gutachten über die genetische Verwandtschaft zwischen den HI-Virenstämmen der Betroffenen einzuholen.



























