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Hirslanden: Verantwortliche in zwei Fällen entlastet

Luzern. Mitte April 2009 berichtete die Tageszeitung Blick von zwei ungeklärten Todesfällen in der Hirslandenklinik St. Anna.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat daraufhin das Amtsstatthalteramt Luzern beauftragt zu prüfen, ob eine allfällige Strafuntersuchung einzuleiten sei. Die Vorermittlungen und medizinischen Abklärungen haben keine Hinweise auf strafbare Handlungen der verantwortlichen Personen der Hirslandenklinik ergeben.

Es werden daher in den erwähnten zwei Fällen keine Strafverfahren gegen Mitarbeiter/innen oder Ärzte der Hirslandenklinik eröffnet. In der heutigen Ausgabe der Tageszeitung wird von einem weiteren Todesfall berichtet.

Dieser Fall wurde den Untersuchungsbehörden vorschriftsgemäss gemeldet. Es wird nun geprüft, ob eine Strafuntersuchung eingeleitet werden muss oder nicht.

Die anderen Untersuchungen und Abklärungen sind weiterhin hängig.

LuzernLuzern / 03.06.2009 - 16:42:33