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Hervorragender Rechnungsabschluss

Heiden. Der Ertragsüberschuss im Betrag von 1,173 Millionen Franken kam in erster Linie durch Mehreingänge bei den Steuereinnahmen zustande.

Weil das Eigenkapital den Betrag von 1 Millionen Franken nicht übersteigen darf und dieser Betrag erreicht ist, werden mit dem verbleibenden Ertragsüberschuss zusätzliche Abschreibungen getätigt und eine Vorfinanzierung für die Sanierung des Kursaals eingerichtet. Daher wird mit je 24,697 Millionen Franken Aufwand und Ertrag eine ausgeglichene Rechnung präsentiert.

Pendente Erbschaftsfälle aufgearbeitet
Der Voranschlag rechnete mit einer «schwarzen Null» (+ 12’000 Franken). Die laufende Rechnung des Jahres 2007 der Gemeinde Heiden schliesst dagegen mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1’173’725.46 ab. Der höchst erfreuliche Ertragsüberschuss resultiert in erster Linie aus Mehreingängen bei den Steuern natürlicher Personen und den Unternehmenssteuern.

In zweiter Linie fallen durch die Aufarbeitung pendenter Fälle Mehrerträge bei den Erbschaftssteuern an. Besonderes Gewicht kam dabei einem ausserordentlich «ergiebigen» Fall eines Erblassers zu, der keine gesetzlichen Erben hatte. Dank der guten Liquidität mussten wesentlich weniger Schuldzinsen bezahlt werden als budgetiert.

Demgegenüber stehen Mindereinnahmen bei den Abwassergebühren durch den geringeren Wasserverbrauch in der Industrie und den Haushalten in der Gemeinde. In den Ressorts Allgemeine Verwaltung, Schule, Soziales, Gesundheit und Friedhof waren die Budgets beinahe «Punktlandungen».

Nationalbankgold für zusätzliche Abschreibungen
Die Auszahlung des Anteils am Nationalbankgold für die Gemeinde Heiden betrug 3’903’500 Franken Diese Mittel wurden gesetzesgemäss für ausserordentliche Abschreibungen eingesetzt. Der Gemeinderat hat entschieden, mit dem Ertragsüberschuss der Jahresrechnung 2007 von 1,173 Millionen Franken für 173’000 Franken zusätzliche Abschreibungen zu tätigen und 1 Millionen Franken als Vorfinanzierung für die Sanierung und Modernisierung des Kursaals zu verwenden.

Diese Vorfinanzierung kann getätigt werden aufgrund des rechtskräftigen Projektierungskredites. Der Betrag entspricht ungefähr dem Aufwand, der für die Renovation und Instandhaltung der bestehenden Substanz aufgewendet werden müsste. Die Vorfinanzierung reduziert nicht die durch die Stimmbürgerschaft voraussichtlich in der Abstimmung vom 1. Juni zu beschliessende Kreditsumme, sondern die nach Bauabrechnung zu tätigenden Abschreibungen und wirkt sich damit nachhaltig aus, ohne die demokratischen Rechte der Stimmbürgerschaft zu verändern.

Der Gemeinderat ist erfreut über den hervorragenden Rechnungsabschluss. Öffentliche Gelder sind unabhängig davon zweckbestimmt und haushälterisch einzusetzen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 06.03.2008 - 09:37:00