• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Hergiswil NW: Verkehrsführung – saniertes Autobahnteilstück führt zu Verwirrung

Seit geraumer Zeit wurden die Bauarbeiten auf dem Streckenabschnitt zwischen dem Anschluss A2/A8 bis zur Kantonsgrenze Luzern abgeschlossen. Dabei wurde die Strecke in Richtung Luzern mit einem breiteren Pannenstreifen versehen, der bei starkem Verkehrsaufkommen als dritte Fahrspur umgenutzt werden kann. Vielen Verkehrsteilnehmenden ist nicht bewusst, wie sie sich bei der Pannenstreifenumnutzung (PUN) zu verhalten haben.

Bei normalen Verkehrsverhältnissen ist der Streckenabschnitt zwischen dem Anschluss Lopper und der Einfahrt Hergiswil so zu befahren, wie es die Regeln auf Autobahnen vorschreiben. Unter anderem darf der Pannenstreifen nur für Nothalte benützt werden. Fahrzeuglenker, welche von der A8 Richtung Luzern verkehren, sollten spätestens am Ende des Beschleunigungsstreifens auf den Normalstreifen der Autobahn A2 eingemündet sein und haben keinen Vortritt. In solchen Situationen sind die «Lichtsignal-Systeme für die zeitweilige Regulierung von Fahrstreifen» über den Fahrspuren inaktiv und es ist auch kein Signal «Anzeige der Fahrstreifen» sichtbar.

Sobald es jedoch zu einer Verkehrsüberlastung auf diesem Streckenabschnitt kommt, kann der Pannenstreifen zu einer dritten Fahrspur umgenutzt werden. Damit wird einerseits mehr Stauraum zwischen dem Kirchenwaldtunnel und der Einfahrt Hergiswil geschaffen. Andererseits können speziell die Fahrzeuglenker aus Richtung A8 das Einmünden auf die A2 bis kurz vor der Einfahrt Hergiswil ausdehnen. Dieses Regime gilt aber ausschliesslich nur wenn die «Lichtsignal- Systeme für die zeitweilige Regulierung von Fahrstreifen» über den Fahrspuren ein grüner Pfeil leuchtet und das Signal «Anzeige der Fahrstreifen» die entsprechende Verkehrsführung explizit anzeigt. In solchen Fällen hat die Randlinie keine Bedeutung und darf überfahren werden. Auch andere Spurwechsel sind so erlaubt, wie es auf «normalen» dreistreifigen Autobahnabschnitten ausgeführt werden darf. Bei Kolonnenverkehr sollte bis zum Ende des Pannenstreifens gefahren werden. Dort wird auf die Toleranz der Verkehrssteilnehmenden auf dem Normalstreifen appelliert, indem das leichtere Einmünden mittels «Reisverschlusssystem» ermöglicht wird.

Die Kantonspolizei NW verweist auf das Video vom Bundesamt für Strassen ASTRA und die Fotodokumentation. Darin sind alle wichtigsten Facts enthalten, die Klarheit bezüglich Fahrverhalten bei Pannenstreifenumnutzung bringen.



 

Quelle: Kantonspolizei Nidwalden
Titelbild: Symbolbild © Philipp Ochsner

NidwaldenNidwalden / 26.08.2021 - 17:18:00