Heilpraktiker verurteilt
Trogen. Weil er zwei Patientinnen im Intimbereich mit Massagen behandelte, ist ein Heilpraktiker verurteilt worden.
Weil er zwei Patientinnen mit Massagen im Intimbereich behandelte, ist ein Heilpraktiker vom Ausserrhoder Obergericht wegen Schändung zu 2000 Franken Busse und zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt worden.
Die Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Bezahlt der Verurteilte die Busse nicht, tritt an ihre Stelle eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen, wie es in dem am Montag veröffentlichten Urteil heisst.
Ausserdem muss der Heilpraktiker Verfahrenskosten von 11 350 Franken bezahlen. Das Urteil kann er noch mit Beschwerde ans Bundesgericht weiter ziehen.
Härtere Strafe gefordert
Die erste Instanz, das Ausserrhoder Kantonsgericht, hatte den Heilpraktiker vom Vorwurf der mehrfachen Ausnützung einer Notlage und der mehrfach versuchten oder vollendeten sexuellen Nötigung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ans Obergericht appelliert.
Die Anklage hatte vor Obergericht für den bisher unbescholtenen Heilpraktiker eine bedingte Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten oder eine Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen gefordert. Der Staatsanwalt forderte zudem eine Weisung: Danach hätte sich der Mann während dreier Jahre psychotherapeutisch behandeln lassen müssen. Darauf verzichtete das Obergericht.
Der Heilpraktiker hatte 2003 und 2004 drei Frauen gegen Rückenschmerzen im Intimbereich und an den Brüsten massiert. Eine der Frauen zeigte ihn wegen unsittlicher Praktiken an; daraufhin meldeten sich zwei weitere Patientinnen und berichteten von ähnlichen Erlebnissen. Verurteilt wurde der Mann jetzt wegen mehrfacher Schändung zweier Frauen.
Zwingend nötig
Vor Gericht hatte der Therapeut vehement bestritten, sich seinen Patientinnen mit sexueller Absicht genähert zu haben. Die intimen Handgriffe seien zwingend nötig gewesen.
Der Heilpraktiker habe mit seiner sexuell motivierten Physiotherapie die Grenze des Zulässigen überschritten, hatte der Staatsanwalt argumentiert. Bei einer Hausdurchsuchung waren auf dem Computer des Manns pornografische Bilder nackter Frauen entdeckt worden.
Der Therapeut habe die Patientinnen nicht über seine Methode aufgeklärt. Die Frauen seien skrupellos, auf abstossende Weise ohne Indikation sexuell missbraucht worden, sagte der Ankläger.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Frauen seien nicht unfähig gewesen, Widerstand zu leisten. Es liege weder Schändung noch sexuelle Nötigung vor. Allenfalls habe der Mann «ethische Grundregeln» verletzt. Dies sei nicht strafbar.
Manipulationen zwischen Oberschenkel und Schambein hatte der Therapeut zugegeben. Mit der Massage habe er «Strukturen in der Nähe des Schambeins lösen» wollen. Die Frauen hätten sich zudem nicht sofort beschwert, sondern erst Monate später.
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– «Den Patientinnen zwischen die Beine gefasst?» vom 23. Oktober 2007



























