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Heiden droht deutsche Vorschrift

Heiden. Nach der Klage eines Nachbarn droht der Mehrzweckanlage Langmoos ein Urteil, dass eine zweckgemässe Nutzung fast verunmöglicht.

Im Baubewilligungsverfahren um die Erstellung einer Mehrzwecksportanlage im Langmoos, Heiden, hat das Verwaltungsgericht von Appenzell Ausserrhoden auf Beschwerde eines Nachbarn den Beweisbeschluss gefällt, dass ein gestützt auf deutsche Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen ergänzendes Lärm- und Lichtgutachten bei der EMPA einzuholen sei. Jetzt ist zu befürchten, dass durch die Anwendung der sehr strengen deutschen Richtlinien eine den Bedürfnissen entsprechende Nutzung der Sportanlage verunmöglicht wird.

Konflikt zieht sich seit 1994 hin
Das Baubewilligungsverfahren für die Erstellung einer Mehrzwecksportanlage im Gebiet Langmoos ist seit 1994 hängig. Durch langwierige Verhandlungen mit einem opponierenden Nachbarn hat sich das Verfahren über Jahre verzögert. Mit Entscheid vom 3. November 2004 hat die Baudirektion von Appenzell Ausserrhoden. den Rekurs des Nachbarn abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. Der unterlegene Nachbar erhob daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht von Appenzell Ausserrhoden.

Das Verwaltungsgericht hat nun mit Beschluss vom 27. September 2006 die Einholung einer Lärm- und Lichtexpertise verfügt, welche sich auf die sehr strengen deutschen Richtlinien für Mehrzwecksportanlagen abstützen soll. In der Begründung stützt sich das Verwaltungsgericht von Appenzell Ausserrhoden vorwiegend auf ein im Internet publiziertes Urteil des Aargauischen Verwaltungsgerichts vom 23. Mai 2006 in Sachen Sportanlage Ländli, Würenlos.

Zweckmässige Nutzung der Anlage nach Urteil unmöglich
Das Urteil von Würenlos, bei dem es ebenfalls um eine Mehrzweckaussensportanlage geht, zeigt, wohin die Anwendung der deutschen Lärmvorschriften führen kann: Dort wurden in Anwendung der deutschen Normen rigorose Beschränkungen der Benützungszeiten und punkto Anzahl jährlich wiederkehrenden Sportanlässe verhängt. Die Einschränkungen gehen so weit, dass einerseits die Durchführung des Schulsports erschwert und andererseits die Abhaltung des Vereinsports, vorweg Meisterschafts- und Cupspiele, verunmöglicht werden. Die Gemeinde Würenlos erachtet den Entscheid ihres Verwaltungsgerichtes als «unheilvolles Präjudiz für viele andere Gemeinden» und hat den Entscheid beim Bundesgericht angefochten.

Der Ausgang des Beschwerdeverfahrens vor Bundesgericht in der Angelegenheit Würenlos ist auch für das Verfahren der Mehrzwecksportanlage Langmoos von präjudizieller Bedeutung. Der Gemeinderat hat deshalb beim Verwaltungsgericht von Appenzell Ausserrhoden den Antrag gestellt, das Verfahren bis zum Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Sportanlage Ländli, Würenlos, aufzuschieben.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 13.12.2006 - 17:04:00