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Hausdurchsuchungen im Umfeld der An’Nur Moschee

Zürich/Winterthur/ZH. Gestützt auf konkrete, bei der Polizei eingegangene Hinweise hat die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland ein Strafverfahren gegen vier Personen aus dem Umfeld der An’Nur Moschee in Winterthur wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalt eröffnet.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat gestützt auf konkrete, bei der Polizei eingegangene Hinweise gegen vier Personen aus dem Umfeld der An’Nur Moschee in Winterthur ein Strafverfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit eröffnet. Im Rahmen seiner öffentlichen Predigt vom 21. Oktober 2016 soll ein äthiopischer Imam in der Moschee zum Mord an denjenigen Muslimen aufgerufen haben, die sich weigern, an den gemeinsamen Gebeten in der Moschee teilzunehmen. Zudem soll er die Anwesenden aufgefordert haben, diese Muslime zu denunzie- ren. Die Rolle der weiteren Beschuldigten im Zusammenhang mit der Predigt ist unklar und Gegenstand der laufenden Untersuchung.

Im Rahmen des Strafverfahrens hat die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Kantonspolizei Zürich und der Stadtpolizei Winterthur am Mittwochmorgen, 2. November 2016, Hausdurchsuchungen in der An’Nur Moschee und bei drei Personen aus dem näheren Umfeld der Moschee durchgeführt. Die drei Beschuldigten sowie der in der Moschee angetroffene mutmassliche äthiopischer Imam werden der Staatsanwaltschaft zur Befragung zugeführt. Zudem wurden in der Moschee vier Personen angetroffen, bei welchen der Verdacht auf Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz besteht.

Verständnisfragen zur Medienmitteilung werden vor Ort erteilt. Aus Rücksicht auf die erst angelaufenen Ermittlungen werden keine darüber hinausgehenden Auskünfte er- teilt. Die Staatsanwaltschaft informiert wieder von sich aus aktiv zum gegebenen Zeitpunkt.

ZürichZürich / 02.11.2016 - 11:31:09