HarmoS-Gegnerin reicht Stimmrechts – beschwerde ein
Egnach/ Frauenfeld/ TG. Noch bevor am 30. November im Thurgau über das Konkordat zur Schulharmonisierung (HarmoS) abgestimmt wird, ist dagegen ein Rekurs eingereicht worden.
Verlangt wird darin, dass die Fraktionen die Abstimmungs-Unterstützung zurück zahlen sollen.
Die Stimmrechtsbeschwerde liegt beim Departement des Innern und der Volkswirtschaft, wie dessen Rechtsdienst bestätigte. Sie richtet sich gegen die finanzielle Unterstützung der Grossratsfraktionen in Abstimmungskämpfen.
Laut Grossratsbeschluss erhalten die Fraktionen je 5000 Franken zur Ausgestaltung ihrer Abstimmungskampagne. In der HarmoS-Abstimmung ergibt sich die Situation, dass alle Fraktionen HarmoS unterstützen.
Dies betrachtet die Initiatorin der Stimmrechtsbeschwerde als ungerecht. Der Kanton unterstütze damit nur die Befürworter, während ein gegnerisches Mütter-Komitee leer ausgehe. Sie selbst sei nicht Komitee-Mitglied, erklärte sie gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Sie verlangt deshalb die Rückgabe der Gelder. Sollten dies nicht zurück gezahlt werden, sei die Abstimmung ungültig zu erklären. Das Ergebnis könne dann nicht dem unverfälschten, freien Willen der Stimmberechtigten entsprechen.