HarmoS-Gegner ziehen Beschwerde vor Gericht
St.Gallen. Im Kanton nimmt der HarmoS-Zank kein Ende: Ein Bürgerkomitee, welches das Schulkonkordat bekämpft, zieht seine Stimmrechtsbeschwerde vor das Verwaltungsgericht, wie es am Dienstag mitteilte.
Anfang März war der HarmoS-Beitritt in Kraft getreten.
Die St. Galler Regierung war mit Entscheid von Ende Februar auf eine Abstimmungsbeschwerde der HarmoS-Gegner nicht eingetreten, weil diese zu spät eingereicht worden war. Das Stimmvolk hatte am
30. November 2008 den HarmoS-Beitritt mit 70 842 zu 62 207 Stimmen genehmigt.
In der Beschwerde wurde verlangt, dass die Abstimmung wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und unlauterer Beeinflussung der Willensbildung aufzuheben sei. Einem Weiterzug ans Verwaltungsgericht entzog die Regierung aufschiebende Wirkung.
Das Ja zu HarmoS ändert im Kanton St.Gallen praktisch nichts. Das Obligatorium des Kindergartens, Blockzeiten, bedarfsgerechte Mittagstische und Englischunterricht ab der dritten Primarklasse sind gesetztlich geregelt und grösstenteils bereits verwirklicht.



























