«HarmoS für AR? Nein danke!»

Leserbrief. Sollen alle vierjährigen Kinder obligatorisch eingeschult werden? Ist es richtig, dass im Kindergarten Hochdeutsch gesprochen wird? Wollen wir tatsächlich die Erziehungsverantwortung dem Staat überlassen?

Wenn Sie eine dieser Fragen mit Nein beantworten, sind Sie in guter Gesellschaft. Die Mehrheit der Bevölkerung in den Kantonen Graubünden, Thurgau und Luzern sowie die Mehrheit der Bevölkerung des Kantons St. Gallen, die nicht in Agglomerationen wohnt, sind derselben Meinung. Sie haben HarmoS abgelehnt.

Warum dieser Widerstand? Wäre HarmoS tatsächlich nur die Umsetzung des vom Volk abgesegneten Bildungsartikels, wie uns die Befürworter schmackhaft machen wollen, es gäbe keine Diskussionen darüber. Die für HarmoS verantwortliche Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat aber unzählige ihrer äusserst fragwürdigen bildungspolitischen Anliegen in das HarmoS-Konkordat gepackt. Zu unbestrittenen Anliegen wie der schweizweiten Vereinheitlichung der Schulsysteme hat sie die Abschaffung des Kindergartens, die obligatorische Einschulung mit vier Jahren, die Einführung von Hochdeutsch als Unterrichtssprache im Kindergarten und die weitgehende Entmündigung der Kantone in der Bildungspolitik hinzugefügt.

HarmoS schreibt ausdrücklich vor, dass Kinder mit dem vollendeten 4. Altersjahr eingeschult werden müssen, der Stichtag soll schweizweit einheitlich der 31. Juli sein. Ausnahmen werden restriktiv erteilt werden, da die Harmonisierung des Schuleintritts ein zentrales Anliegen von HarmoS ist. Damit sind Eltern nicht mehr berechtigt, selber zu entscheiden, ob ihr Kind schulreif sei oder nicht. Beispielsweise sind im Kanton Schwyz Gesuche von Eltern abgelehnt worden, ihr Kind aufgrund von Entwicklungsverzögerungen ein Jahr später einzuschulen. Die Einschätzung der Eltern, die ihr Kind wahrlich am besten kennen, zählte nichts. Als sich diese trotzdem weigerten, ihr Kind in den Kindergarten zu schicken, wurden sie mit einer Busse von 4000 Franken bestraft. Welche konkreten Änderungen bringt HarmoS für Ausserrhoden? Bereits jetzt besuchen laut kantonaler Statistik 95 Prozent aller Kinder zwei Jahre den Kindergarten freiwillig. Mit HarmoS gehen sie dann nicht mehr freiwillig, sondern sie werden dazu gezwungen. Ebenso wie die fünf Prozent Kinder, die bisher nur ein Kindergartenjahr besucht haben und nun zwei Jahre gehen müssen. Damit nicht genug: Der Stichtag für die Einschulung in Ausserrhoden, bisher der 30. April, wird dank HarmoS um drei Monate auf den 31. Juli nach hinten verlegt. Das bedeutet, dass die Erstklässler noch jünger werden und in Zukunft dank HarmoS mit gerade einmal vier Jahren und etwa zehn Tagen ihren ersten Schultag absolvieren werden.

HarmoS wird als Zeichen des gesellschaftlichen Wandels betrachtet. Ich behaupte, es ist vor allem ein bildungspolitischer Wandel, der Bildungstheoretiker und Politiker ergriffen hat. Die grosse Ablehnung gegen HarmoS zeigt, dass der grosse Teil der Bevölkerung diesen Wandel nicht will. Es ist daher nicht wahr, dass HarmoS dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt.

Die Volksabstimmungen des letzten Wochenendes haben es unmissverständlich gezeigt: HarmoS ist eine politische Totgeburt. Wenn Kantone wie St. Gallen und Zürich, in denen sämtliche Änderungen von HarmoS bereits in den Volksschulgesetzen umgesetzt sind, mit bloss 62 resp. 53 Prozent zustimmen und im Thurgau ein kleines, aber beherzt kämpfendes Bürgerkomitee den Bürokratiemoloch HarmoS gegen den Widerstand sämtlicher politischer Parteien in die Knie zwingt, ist das ein deutliches Zeichen, das die EDK nicht übersehen sollte. Es ist nicht daran zu zweifeln, dass zehn Kantone HarmoS beitreten werden – dazu fehlen ja nur noch zwei – und dann in diesen Kantonen, aber nur in diesen, HarmoS eingeführt werden kann. Aber was haben wir dann? Ein paar Kantone mit HarmoS, ein paar ohne. Auf jeden Fall keine Harmonisierung. Ob das EDK seine Niederlage eingesteht, und ein schlankeres «HarmoS-Light» mit den unbestrittenen Inhalten ausarbeitet, gilt es abzuwarten.

Angesichts der heftigen Diskussionen über HarmoS in unseren Nachbarkantonen entbehrt der Wunsch unseres Bildungsdirektors Rolf Degen, in Ausserrhoden vorwärtszumachen und somit auf ein Referendum zu verzichten, jeglicher Logik. Hätte Herr Degen tatsächlich vorwärts- machen wollen, hätte er das seit Juni 2007 vorliegende Gesetz nicht aus taktischen Gründen auf die lange Bank geschoben, sondern – wie das andere Kantone gemacht haben – bereits vor einem Jahr dem Parlament vorlegen können. HarmoS darf nicht einfach vom Kantonsrat durchgewunken werden, sondern gehört vors Volk. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder das Ergreifen des Referendums, das unabhängig von der SVP zustande kommen wird, oder ein weitsichtiger Entscheid des Kantonsrates, HarmoS, wie bereits das Gesundheitsgesetz, dem Ratsreferendum zu unterstellen und somit einen Volksentscheid zu ermöglichen.

Appenzell Ausserrhoden / 07.12.2008 - 10:27:00
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