Harmonisierung der Einwohnerregister
AR. Die Volkszählung im Jahr 2010 wird nicht mehr mit Hilfe von Fragebogen durchgeführt, sondern neu als so genannte Registerzählung.
Damit die Einwohner- und Stimmregister ausgewertet werden können, müssen diese harmonisert werden. Die Volkszählung im Jahr 2010 wird nicht mehr mit Hilfe von Fragebogen durchgeführt, sondern neu als so genannte Registerzählung. Damit die Einwohner- und Stimmregister ausgewertet werden können, müssen diese harmonisert werden. Deshalb hat der Bund das Registerharmonisierungsgesetz erlassen. Diese Neuerung des Bundes zieht gesetzliche Anpassungen in den Kantonen nach sich. Entsprechend schickt der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden den Entwurf für ein neues Gesetz über die Einwohnerregister in die Vernehmlassung.
Das neue Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz) verpflichtet die Kantone bzw. die Gemeinden, die Einwohnerregister mit einem minimalen Inhalt zu führen und den Austausch der Daten mit dem Bund und zwischen den Gemeinden elektronisch vorzunehmen. Das Registerharmonisierungsgesetz wirkt sich hauptsächlich auf die Einwohnerkontrollen und die Einwohnerregister aus. Es verlangt von den Gemeinden, die Daten nach den neuen bundesgesetzlichen Anforderungen zu führen und den bestehenden Datenstamm zu bereinigen.
Die Registerharmonisierung hat zum Ziel, die in den Einwohnerregistern geführten Daten soweit möglich zu nutzen. Die Daten sollen nicht nur unter den Gemeinden elektronisch ausgetauscht werden können, sondern auch dem Kanton zur Verfügung gestellt werden. Die Kantone sind verpflichtet, die Umsetzung der Registerharmonisierung in den Gemeinden zu gewährleisten. Die Gemeinden ihrerseits müssen die Einwohner-, Gebäude- und Wohnungsdaten gemäss den Vorgaben des Bundes führen, die neue Sozialversichertennummer den entsprechenden Personen zuordnen sowie die Gebäude und Wohnungen den betreffenden Personen zuweisen. Der entsprechende regierungsrätliche Entwurf ersetzt die bisherige Verordnung über die Niederlassung und Aufenthalt von Schweizern aus dem Jahr 1979.
Die Umsetzung des Bundesgesetzes ist mit Kosten und personellem Aufwand für die Gemeinden und den Kanton verbunden. Entlastungen wird es bei den Gemeinden bei Zuzügen von Personen aus anderen Gemeinden geben, da die Daten elektronisch übernommen werden können. Ebenso braucht es kein Hilfspersonal mehr für die Volkszählungen.
Die Vernehmlassungsfrist zum neuen Gesetz über die Einwohnerregister läuft bis zum 28. November 2008. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auch im Internet abrufbar: www.ar.ch/Vernehmlassungen
Da die Einwohnerregister bis spätestens 31. Dezember 2009 den neuen Anforderungen entsprechen müssen, sollte das Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2009 vom Kantonsrat verabschiedet und auf den 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt werden können.



























