Hallenbad bleibt vorläufig offen
Münsterlingen. In Verhandlungen zwischen dem Kanton, der Spital Thurgau AG und der Gemeinde Münsterlingen konnte erreicht werden, dass das Hallenbad des Kantonsspitals Münsterlingen vorläufig unverändert in Betrieb bleibt.
Die Spital Thurgau AG stellt den unveränderten Betrieb bis 30. April 2009 sicher. Die Gemeinde sucht mit weiteren Institutionen auf den 1. Mai 2009 eine neue Trägerschaft.
Die Spital Thurgau AG erachtet den Betrieb des Hallenbades nicht als Kernaufgabe. An diesem Grundsatz ändert sich nichts. Anderseits ist festzustellen, dass der Betrieb eines Hallenbades in der Region Münsterlingen einem breiten Bedürfnis entspricht. Es sind verschiedenste Institutionen, die das heutige Angebot nutzen und dies auch in Zukunft erhalten möchten. Da es ausdrücklich nicht Aufgabe der Spital Thurgau AG ist, ein öffentliches Hallenbad zu führen, der Bedarf aber ausgewiesen ist, muss die öffentliche Hand (Kanton und Gemeinden) die Finanzierung und den Betrieb sicherstellen. Der Kanton ist bereit, seinen materiellen Beitrag zu leisten und den Erhalt des Hallenbades Münsterlingen mit allen Kräften zu unterstützen.
Die Gemeinde Münsterlingen, die durch Gemeindeversammlungsbeschluss bereits über einen genehmigten Jahreskredit von 150 000 Franken als Beitrag an die Betriebsfinanzierung des Hallenbades verfügt, strebt eine Nachfolgeorganisation ab 1. Mai 2009 mit neuer erweiterter Trägerschaft an. Diese Verhandlungen sind angelaufen, brauchen aber noch einige Zeit. Das Ziel aller Beteiligter ist es, eine neue tragfähige Trägerschaft auf die Beine zu stellen, die den Betrieb längerfristig gewährleisten kann. Aufgrund des derzeitigen Projektstandes kann davon ausgegangen werden, dass die Neuorganisation bis Ende Jahr präsentiert werden kann.



























