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Hafenausbaggerung beim Gemeindebootshafen

Romanshorn. Beim Gemeindebootshafen und beim Inselihafen ist eine Hafenausbaggerung notwendig. In beiden Häfen haben sich in den letzten 30 Jahren rund 20 Zentimeter Schlamm abgelagert. Dieser Schlamm muss ausgebaggert und fachgerecht entsorgt werden. Die Stimmberechtigten müssen nun über den Kredit entscheiden.

Der Romanshorner Gemeindebootshafen ist mit seinen 450 Liegeplatzmietern und über 3’000 Übernachtungen pro Jahr eine wichtige Visitenkarte und ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor für Romanshorn. In den 30 Jahren seit dem Bau haben sich 15 bis 25 Zentimeter Schlamm abgelagert. Für die Kunden des Hafens – die Bootsliegeplatzmieter und die Gäste aus nah und fern – führt dies bei den vermehrt vorkommenden Niedrigwassern immer wieder zu Problemen. Deshalb muss der Hafen trocken gelegt, ausgebaggert und der Schlamm fachgerecht entsorgt werden.

Entschlammung und Abtiefung

Das Projekt «Sanierung Bootshafen» umfasst die Bereiche des Gemeindebootshafens und des Inselihafens. Gemäss den durchgeführten Tiefenkontrollen liegt in beiden Häfen durchschnittlich zirka 20 Zentimeter Schlamm. Dieser Schlamm muss ausgebaggert und fachgerecht entsorgt werden. In neuralgischen Bereichen des Gemeindebootshafens wird zudem der Seegrund abgetieft. Zudem wird auch die Infrastruktur (Stege, Pfähle, Ufermauer usw.) überprüft und falls notwendig saniert.

Fachgerechte Entsorgung

Beim belasteten Material sind nur einige Grenzwerte für unverschmutztes Material leicht überschritten (Zinn, Kupfer, Zink). Dieses Material muss auf einer Inertstoff-Deponie (Deponie für wenig schadstoffhaltige, gesteinsähnliche Abfälle) entsorgt werden. Der übrige Schlamm und Aushub kommt auf eine Unternehmerdeponie.

Ausführung und Finanzierung

Die Bauarbeiten erfolgen in den Wintermonaten 2008/2009, damit im Frühjahr 2009 der ordentliche Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Die Bruttokosten belaufen sich gesamthaft auf rund 1,6 Millionen Franken inklusive Mehrwertsteuer. Da für den Betrieb des Bootshafens eine Spezialfinanzierung besteht, werden sämtliche Kosten des Bootshafens von den Hafenbenützern aus diesen Rückstellungen selbst getragen. Vom jährlichen Überschuss von rund 300’000 Franken fliessen je 50 Prozent in die Gemeinderechnung (Unterhalt Park- und Seeufer) und in die Spezialfinanzierung. Die Rückstellungen in der Spezialfinanzierung betragen rund 1,1 Millionen Franken. Bei jährlichen Einnahmen von rund 150 000 Franken werden die Projektkosten von 1,6 Millionen Franken in drei Jahren gedeckt sein.

Urnenabstimmung

Den Romanshorner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wird an der Urnenabstimmung vom 1. Juni ein Kredit für die Sanierung des Bootshafens (Hafenausbaggerung) von gesamthaft 1’615’000 Franken inklusive Mehrwertsteuer. zur Genehmigung unterbreitet. Rund drei Wochen vor dem Abstimmungstermin erhalten die Stimmberechtigten eine ausführliche Botschaft.


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ThurgauThurgau / 02.04.2008 - 07:20:00