Guantánamo-Häftling: Justizdirektor entscheidet
TG. An seiner heutigen Sitzung hat sich der Regierungsrat mit der Frage beschäftigt, ob der Kanton bei einer allfälligen Anfrage des Bundesrates einen Häftling aus Guantánamo aufnehmen sollte.
Der Regierungsrat hat festgestellt, dass es sich bei einer allfälligen Übernahme einer Person aus dem amerikanischen Gefangenenlager Guantánamo nicht um ein Asylgesuch, sondern um eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen gemäss Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer handelt. Die Erteilung einer solchen Bewilligung liegt in der Kompetenz des Chefs des Departements für Justiz und Sicherheit.
Da bis zum jetzigen Zeitpunkt bei den Kantonen keine Anfrage des Bundesrates nach der Aufnahme einer Person aus Guantánamo vorliegt, musste noch kein konkreter Entscheid im Departement für Justiz und Sicherheit gefällt werden. Der Regierungsrat ist jedoch der Ansicht, dass mit einer solchen Bewilligung sehr zurückhaltend umgegangen werden müsste und dass im Falle einer Anfrage nochmals alle Argumente, die für und gegen eine Übernahme sprechen, sorgfältig abgewogen werden müssten.
Insbesondere müssten die Voraussetzungen, die vom Justizdirektor bereits für eine Übernahme erwähnt worden sind, erfüllt sein. Es müsste sich also um eine unschuldige Person handeln, und der Bundesrat müsste ein wichtiges öffentliches Interesse geltend machen. Die USA müssten das Haftentschädigungsverfahren zügig behandeln und gegenüber der Schweiz für eine gewisse Zeit eine Kostengarantie übernehmen. Ausserdem müsste die Schweiz die Möglichkeit haben, die in Frage kommende Person vor Ort zu interviewen und zusammen mit dem Aufnahmekanton volle Akteneinsicht bekommen. Schliesslich müsste abgeklärt werden, ob sich durch die Aufnahme besondere Schwierigkeiten für die Schweiz mit dem Heimatland ergeben könnten.



























