Gruppe für Innerrhoden sagt zweimal «JA»
AI. Die Gruppe für Innerrhoden (GFI) fasste an ihrer Mitgliederversammlung einstimmig die Ja-Parolen zu den beiden Abstimmungsvorlagen vom 27. September.
In der folgenden Stellungnahme begründet die GFI ihre Haltung:
In der ersten Abstimmungsvorlage soll durch eine auf sieben Jahre befristete Mehrwertsteuererhöhung das Defizit der Invalidenversicherung abgebaut werden. Verbunden mit dieser Massnahme wird die AHV von der finanziellen Belastung durch Ausgleichszahlungen an die IV befreit. Zudem soll während dieser Periode, in der die IV durch Beiträge der erhöhten Mehrwertsteuer unterstützt wird, eine weitere Revision der IV in die Wege geleitet werden, mit dem Ziel einer ausgeglichenen IV-Rechnung.
Wahl des kleineren Übels
Uns ist klar, dass die IV saniert und das Defizit abgebaut werden muss, damit auch die AHV entlastet wird. Wir befürworten diese befristete Zusatzfinanzierung, weil andere Lösungen Leistungskürzungen nach sich ziehen oder Massnahmen erfordern würden, die wir nicht verantworten könnten. Sie ist der zweite Schritt in einem dreistufigen Sanierungsplan. Der erste Schritt wurde mit der 5. IV-Revision eingeleitet, die seit anfangs 2008 in Kraft ist. Durch vermehrte Eingliederungsmassnahmen an Stelle von Renten und dank Sparmassnahmen konnte das jährliche Defizit der IV bei 1.4 Milliarden Franken stabilisiert werden.
Mit dieser befristeten Zusatzfinanzierung würde das jährliche IV-Defizit beseitigt und die Schulden bei der AHV nicht mehr anwachsen. Die Schuldzinsen würden bei Annahme dieser Vorlage während der Zeit dieser Zusatzfinanzierung vom Bund übernommen.
Mehrwertsteuersätze unterschiedlich erhöht
Die Mehrwertsteuersätze würden während sieben Jahren erhöht. Die Mehrwertsteuer würde aber nicht überall auf 8% angehoben! In der Werbung der ablehnenden Seite wird diese Zahl fälschlicherweise immer wieder als alleiniger Wert ins Feld geführt. Nur beim Normalsatz wäre die Erhöhung von 7.6% auf diese 8% vorgesehen. Bei den Gütern des täglichen Bedarfs und bei der Hotellerie würde sie nur proportional angepasst. D.h. bei den Gütern des täglichen Bedarfs wie, z.B. bei Lebensmitteln, würde der Anstieg von 2.4% auf 2.5% und bei der Hotellerie von 3.6% auf 3.8% festgesetzt.
Der dritte Schritt in diesem Sanierungsplan ist die 6. IV-Revision, die in den Jahren 2012 und 2013 in zwei Etappen in Kraft treten soll. Ihr Ziel ist eine dauerhaft ausgeglichene IV-Rechnung. Wir sind überzeugt, dass der IV Luft verschaffen werden muss. Auf dem Hintergrund dieses mehrstufigen Sanierungsplanes stimmen wir der befristeten Zusatzfinanzierung durch die Mehrwertsteuererhöhung zu und empfehlen bei dieser Abstimmungsvorlage ein JA.
Andere Massnahmen zur Stärkung der Demokratie
Bei der zweiten Abstimmungsvorlage geht es um die Aufhebung der vor sechs Jahren eingeführten allgemeinen Volksinitiative. Wir empfehlen ein JA und stellen uns hinter Bundesrat und Parlament. Die Umsetzung dieses Volksrecht ist viel zu kompliziert und für Initianten nicht attraktiv. Mit diesem Entscheid geht zwar ein Volksrecht verloren. Doch es gibt nach unserer Meinung wichtigere Massnahmen zur Stärkung unserer Demokratie und zur Verbesserung der Volksrechte, die umgesetzt werden sollten, wie z.B. die Schaffung von Möglichkeiten für Gesetzesinitiativen und konstruktive Referenden.



























