Grünzonen sind Zonenplan zugeteilt
St.Gallen. Im Zonenplan der Stadt St.Gallen sind die Grünzonen zugewiesen worden. Das Auflageverfahren beginnt am kommenden Montag.
Als Grünzonen sind im Zonenplan der Stadt St.Gallen Grünflächen verschiedenster Art ausgeschieden, so zum Beispiel öffentliche Parkanlagen, Sportanlagen, Erholungsgebiete, Familiengärten, Friedhöfe, Hügelkuppen, Schutzgebiete, etc. In der Regel handelt es sich um innerstädtische Areale, die Grünflächen in den Naherholungsgebieten rund um die Stadt sind meist landwirtschaftlich bewirtschaftet und demgemäss in der Landwirtschaftszone.
Grünzonen dürfen grundsätzlich nicht überbaut werden. Die Nutzungsmöglichkeiten der Grünzonen sind abhängig von der jeweiligen Zweckbestimmung. Das Baugesetz des Kantons St.Gallen unterscheidet vier solche «Grünzonenzwecke», nämlich (Art. 17):
− Gliederung des Siedlungsgebietes
− Sport-, Park- und Erholungsanlagen
− Erhaltung von Schutzgegenständen
− Sicherung von Grundwasserschutzzonen
Bauten und Anlagen sind zulässig, soweit sie für den jeweiligen Zweck der Zone erforderlich sind. So sind zum Beispiel für Sport-, Park- und Erholungsanlagen die entsprechenden Garderobengebäude, Gartenhäuschen, Kioske, etc., zulässig. Von wesentlicher Bedeutung ist auch die Möglichkeit von unterirdischen Bauten, zum Beispiel von Parkierungsanlagen. Sie sind möglich in den beiden erstgenannten Kategorien, soweit die Grünzone nicht beeinträchtigt wird.
Die Zuweisung der einzelnen Grünzonen im Zonenplan zu einem der genannten Grünzonenzwecke hat aufgrund dieser unterschiedlichen Rechtswirkungen eine erhebliche Bedeutung. Da die erwähnte Bestimmung des Baugesetzes während dem Zonenplanrevisionsverfahren vor einigen Jahren neu gefasst wurde, muss nun für den Zonenplan der Stadt St.Gallen die Zweckzuweisung der Grünzonen ebenfalls neu vorgenommen werden. Dieses Verfahren wird mit der öffentlichen Auflage und der Einsprachemöglichkeit am Montag, 20. April, mit einer Auflage- und Einsprachefrist von 30 Tagen gestartet. Die öffentliche Auflage findet statt in der Baudokumentation, Amtshaus, dritter Stock.



























