Gründung zur Zeit nicht möglich
Amriswil. Im Augenblick ist die Gründung eines Zweckverbandes für Sportstätten nicht möglich. Die Zahl der erforderlichen acht Gemeinden liegt nicht vor.
Nach Ende der Vernehmlassungsfrist sind alle Rückmeldungen aus den 18 Gemeinden eingegangen. Eine Auswertung der Fragebogen führt die Arbeitsgruppe unter Leitung von Martin Klöti, Präsident der Regionalplanungsgruppe Oberthurgau, durch.
Der Vorstand hat ein erstes Mal darüber beraten, wie das weitere Vorgehen aussehen könnte. Für die Region zählen Sportstätten zu den wichtigen Standortfaktoren. Grosse Anlagen können jedoch von einzelnen Gemeinden weder gebaut noch wirtschaftlich betrieben werden. Ein Gemeindezweckverband hingegen könnte als solidarische Basis für die Zukunft solche Anlagen ermöglichen.
Nach Ende der Vernehmlassungsfrist von Ende Januar hat die Regionalplanungsgruppe Oberthurgau interessante Rückmeldungen erhalten. Die detaillierten Antworten werden in einem nächsten Schritt durch die bestehende Arbeitsgruppe ausgewertet.
Die Regionalplanungsgruppe konstatiert, dass im Augenblick die Voraussetzungen für die Gründung eines Gemeindezweckverbandes für Sportstätten im Oberthurgau noch nicht gegeben sind. Die Zahl der erforderlichen acht Gemeinden mit insgesamt über 40‘000 Einwohnern liegt nicht vor. Eine generelle Zusage der Standortgemeinde des EZO fehlt. Eine Übernahme des EZO könnte das erste Beispiel in der Umsetzung des Gemeindezweckverbandes werden. Es war das Anliegen der Vernehmlassung, eine Grundsatzhaltung bei den Gemeinden anzufragen, welche nun detailliert vorliegt und als Arbeitsgrundlage dient.



























