
Gründung einer Metropolitankonferenz Zürich
St. Gallen/Thurgau. Am 3. Juli 2009 beschlossen Regierungsvertreter aus den Kantonen Zürich, Luzern, Schwyz, Zug, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Aargau sowie Vertreter von 65 Städten und Gemeinden die Gründung einer Metropolitankonferenz Zürich.
Die Gründung bezweckt in erster Linie eine effizientere Wahrnehmung der Interessen der Grossregion Zürich nach innen und aussen. Die Möglichkeit einer Mitgliedschaft der Kantone orientiert sich an den Pendlerströmen nach Zürich. Da diese sowohl für Appenzell A.Rh. als auch für Appenzell I.Rh. unter der geforderten Schwelle liegen, wurden diese beiden Kantone nicht eingeladen, Mitglied zu werden.
Die Standeskommission sieht die Aktivitäten um den Metropolitanraum als Ausdruck einer breiteren Entwicklung. Sie stellt fest, dass in den letzten Jahren die räumlich relevanten Planungen und Konzepte in der Schweiz zunehmend auf zwei Schwerpunkte ausgerichtet wurden: Zum einen ist eine eigentliche Konzentration grosser Kräfte auf urbane Räume auszumachen. In der Verkehrspolitik sind beispielsweise die Agglomerationsproblematik und die Verbindungen zwischen den Städten zu bestimmenden Grössen geworden. Zum anderen gibt es als Kontrapunkt Bestrebungen, naturbelassene Räume als Naturparks zu konservieren. Der Bund hat diese Entwicklungen teils ausgelöst, teils aktiv in seine Perspektiven und Planungen aufgenommen, beispielsweise in Entwürfe zu Raumkonzepten.
Für die geschilderte bipolare Entwicklung gibt es nachvollziehbare Gründe. Die Schweiz braucht, um im internationalen Verhältnis bestehen zu können, starke Zentren. Dass die dortige Wirtschaft und Infrastruktur gefördert wird, ist daher zu verstehen. Auch die Pflege naturnaher Gebiete ist wohlbegründet. Die Standeskommission anerkennt denn auch die Berechtigung beider Entwicklungsströmungen im Grundsatz. Es ist allerdings unübersehbar, dass die Konzentration auf diese beiden Entwicklungsschwerpunkte auch Risiken in sich birgt.
Die Risiken betreffen vor allem Gebiete, die sich keinem der beiden Polen zuordnen lassen, indem sie als ausserhalb des Einzugsgebiets der Zentren liegend betrachtet werden und gleichzeitig nicht mit reiner Natur ausgestattet sind, die es im Rahmen eines eigenen Parks zu schützen gilt. Für diese Gebiete fehlt es derzeit auf übergeordneter Ebene an greifbaren Entwicklungsvisionen. Die in jüngerer Zeit entwickelten Programme und Entwicklungsszenarien des Bundes sagen hierzu, mit Ausnahme der Funktion der Räume für den Transitverkehr, nichts Konkretes. In diesem Bereich wirkt sich die Konzentration der Kräfte auf die Zentren zumindest indirekt so aus, dass weniger Energie und Mittel in die Planung und Förderung der Zwischenräume fliessen. Eine gewisse Vernachlässigung dieser Räume ist beispielsweise bei den Investitionen des Bundes in den Verkehr bereits heute zu spüren, denn dieser hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren schwergewichtig in den Grossagglomerationen engagiert. Die Folgen zeigen sich unter anderem darin, dass der Kanton Appenzell I.Rh. in der neuesten Studie der Credit Suisse über die Standortqualität der Kantone wegen einem gesunkenen Wert bei der Erschliessung seit dem Jahre 2004 um fünf Ränge zurückgefallen ist. Gerade im Bereich des Verkehrs ist es auch für diese Zwischengebiete von vitaler Bedeutung, über verlässliche Perspektiven für eine sichere Erschliessung zu verfügen und auf dieser Grundlage gezielte Verbesserungen der Anschliessung realisieren zu können.
In der Tendenz trägt die Fokussierung auf die Zentren und Naturräume dazu bei, dass die Zwischenräume in der Gesamtplanung nicht ihrer eigentlichen Bedeutung entsprechend berücksichtigt werden. Ihnen droht, in ihrem Ringen um eine Zukunft im Wesentlichen auf sich selber gestellt zu werden. Einer solchen Entwicklung ist bewusst entgegen zu wirken. Gesamtgesellschaftlich und politisch sollte das Bewusstsein über die spezifische Problemlage dieser Zwischengebiete gestärkt werden. Auf Bundesebene muss die Aufnahme dieser Anliegen in Konzepte und Planungen bewusst gefördert werden.
Die Standeskommission hat sich das Ziel gesetzt, die spezifischen Anliegen noch vermehrt und konkreter in die übergeordnete Gesamtentwicklung einbringen zu können. Sollten dabei Anliegen der Metropolitankonferenz berührt werden, ist die Zielverfolgung nicht gegen die Metropolitanentwicklung gerichtet, sondern einzig auf eine Stärkung des Kantons Appenzell I.Rh. in einem schwierigen Umfeld.