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Grundlagen für «Kunst und Bau» vereinbart

Die Departemente für Bau und Umwelt sowie für Erziehung und Kultur haben Verfahrensgrundlagen vereinbart, nach denen Projekte für «Kunst und Bau» gefördert werden sollen.

Ziel ist es, die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst im öffentlichen Raum zu fördern.

Die verabschiedeten Verfahrensgrundlagen sollen die professionelle Durchführung der Projekte garantieren und die Qualität der Kunstprojekte sicherstellen. Für die Umsetzung der Grundlagen und die Durchführung der entsprechenden Wettbewerbsverfahren ist das Hochbauamt des Kantons Thurgau zuständig. Die Kulturkommission und das Kulturamt müssen über alle Projekte ins Bild gesetzt werden.

Für Bauvorhaben ab drei Millionen Franken soll in der Regel ein Prozent der Gebäudekosten für die Ausführung eines Kunstwerks budgetiert werden. Voraussetzung ist, dass sich das Bauvorhaben für eine künstlerische Ausgestaltung eignet. Vorbehalten bleibt auch die Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat und gegebenenfalls durch das Stimmvolk.

Wenn die Ausführungssumme für die künstlerische Ausgestaltung mehr als 150 000 Franken beträgt, muss ein Wettbewerb nach vorgegebenen Normen (Visarte, SIA) durchgeführt werden. Die Durchführung des Wettbewerbs fällt in die Kompetenz des kantonalen Hochbauamtes. Die Zusammensetzung der Jury richtet sich nach den Bestimmungen der Wettbewerbsordnung für visuelle Kunst von Visarte. Nach Möglichkeit sollen auch ausserkantonale Fachpersonen in die Jury gewählt werden.

ThurgauThurgau / 20.05.2008 - 08:31:00