Grossratsreglement genehmigt
Frauenfeld. Der Grosse Rat hat seine geänderte Geschäftsordnung mit 121 zu 0 genehmigt.
Das Reglement zum Begnadigungsverfahren wurde mit 123 zu 0 angenommen. Beim Begnadigungsreglement hatte es lediglich Änderungen bei der Amtsbezeichnung von «Departements-» zu «Generalsekretär» gegeben. Eine Diskussion zur Vorlage fand nicht statt.
Die Geschäftsordnung (GOGR) des Grossen Rates hatte in den zwei vorausgegangenen inhaltlichen Beratungen Auseinandersetzungen um die Einrichtung einer ständigen Bildungskommission hervorgerufen. Der Rat lehnte es aber beide Male ab, eine solche einzurichten.
Die nun verabschiedete GOGR sieht steigende Entschädigungen der Ratsmitglieder von 100 auf 150 Franken für eine Halbtages- und von 200 auf 250 Franken für eine Ganztagessitzung vor. Ausserdem werden die Kommissionssitzungen besser entschädigt.
Dadurch steigen die Sitzungskosten von derzeit 750 000 auf rund eine Million Franken. Neu gibt es zudem Beiträge von 5000 Franken pro Fraktion und kantonaler Abstimmung.
Künftig können zudem auch im Thurgauer Kantonsparlament Motionen nur teilweise für erheblich erklärt werden. Bisher galt der Grundsatz «ganz oder gar nicht».



























