
Grossmutter und Enkel sollen ins Parlament
Frauenfeld. Grossmutter und Enkel sollen künftig gleichzeitig in einem Thurgauer Parlament politisieren dürfen.
Am 8. Februar entscheidet das Thurgauer Stimmvolk über eine Änderung der Unvereinbarkeitsvorschriften in der Kantonsverfassung.
Der Grosse Rat hiess die Verfassungsänderung ohne Gegenstimme gut. Opposition dagegen wurde nirgends laut. Mit der Änderung werden die Unvereinbarkeitsregelungen für Parlamente und Exekutiven geändert.
Unterschiede zwischen Parlament und Exekutive
Dabei dürfen in einer Stadt- oder Gemeindeexekutive sowie in der Kantonsregierung weiterhin keine Geschwister, keine Ehepaare und keine in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen sitzen. Ausgeschlossen ist auch die gleichzeitige Mitgliedschaft von Eltern und Kindern. Hingegen dürfen künftig Grosseltern und Enkel gleichzeitig in einer Exekutive sein.
Noch grosszügiger werden die Ausschlussgründe für Parlamente auf kommunaler und kantonaler Ebene geändert. Dort werden künftig Ehegatten, Partner, Kinder und Eltern, aber auch Grosseltern und Enkel gleichzeitig Einsitz nehmen dürfen.
Ausgeschlossen bleiben weiterhin Verwaltungsangestellte, deren Aufsichtsbehörde das jeweilige Parlament wäre. Gemeindeangestellte dürfen sich also nicht ins Gemeindeparlament, Kantonsangestellte nicht in den Grossen Rat wählen lassen.
Strenge Ausschlussregelung macht Probleme
Bisher dürfen im Thurgau in Behörden oder Parlamenten keine Verwaltungsangestellten, keine Ehepartner sowie keine Verwandte in gerader Linie – also Kinder, Eltern und Enkel gleichzeitig – sitzen. Geschwister dürfen heute zusammen Parlaments-, aber nicht Exekutivmitglieder sein.
Vor allem auf Gemeindeebene machten es die bisherigen Ausschlussregelungen öfter schwer, genügend Kandidierende zu finden. Bereits in mehreren Fällen mussten sich nach der Wahl Verwandte entscheiden, wer von zwei Gewählten nun wirklich ins Parlament einziehen durfte und wer verzichten musste.