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Grosses Halali um das neue Innerrhoder Jagdgesetz

Appenzell. Die Landsgemeinde entscheidet am Sonntag über 13 Sachgeschäfte, darunter über das Jagdgesetz mit Wildruhezonen, das Nacktwander-Verbot und die Abschaffung der Popularbeschwerde.

Umstritten ist das Nacktwanderverbot nicht: Dass die Innerrhoder als erste eine gesetzliche Grundlage für das Verbot des hüllenlosen Wanderns schufen, sorgte im Rest der Schweiz für viel grössere Aufregung als in Innerrhoden selbst.  Ausserdem bringt das Übertretungstrafrecht auch Bussen für Urinieren im öffentlichen Raum, Littering, Lärm und groben Unfug.

Mehr Ruhe für Gämse und Auerwild

Das revidierte Jagdgesetz ist erst zum Zankapfel geworden, nachdem der kantonale Gewerbeverein eine klare Nein-Parole gefasst hatte: Wirte und Touristiker opponieren heftig gegen die geplanten Wildruhezonen. Dort sollen saisonale Betretungsverbote und Weggebote möglich sein. Mit den Ruhezonen sollen störungsfreie Gebiete für Wildtiere im Alpstein geschaffen werden: Die enorme Zunahme von Freitzeitaktivität führt dazu, dass die Tiere in unwirtliche Gebiete abgedrängt und auch dort noch belästigt werden, sogar im Winter: Schneeschuhläufer lösen dann Gleitschirmflieger und
Deltasegler ab.

Einheimische betroffene Gämsen, Auerwild und Birkhühner leiden unter der Störung enorm. Ihre Population hat sich zum Teil halbiert. Gestresste Tiere starben an Lungenentzündung. Deshalb sollen bestimmte Gebiete im Winter nur noch auf gezielt frei gegebenen Korridoren begangen oder völlig gesperrt werden. Prompt wehren sich Gegner – und zwar erst kurz vor der Landsgemeinde gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Sportler. Obwohl die Wildruhezonen öffentlich aufgelegt werden, lehnen mehrere politische Gruppierungen das neue Jagdgesetz ab. Dazu gehören das Gewerbe und die SVP. Die Hauptbetroffenen seien die Einheimischen, die auf wenig begangenen Wanderwegen Erholung suchten, argumentieren die Gegner. Es gibt aber auchBefürworter, darunter die CVP, die Arbeitnehmer und die Gruppe für Innerrhoden
(GfI).

Abschaffung der Popularbeschwerde

Mit einer Einzelinitiative, einem Innerrhoder Unikum, fordert der Architekt Kurt Breitenmoser die Abschaffung der Popularbeschwerde in Bausachen, ebenfalls eine Innerrhoder Spezialität. Regierung und Grosser Rat sind gegen die Initiative: Sie habe in der Vergangenheit oft positive Effekte gehabt.

Mit der Popularbeschwerde kann jeder Kantonseinwohner gegen ein Bauprojekt Beschwerde einlegen, auch wenn er nicht Anstösser ist. Unbeteiligte hätten im vergangenen Jahr vier Bauprojekte im Wert von 18 Millionen Franken blockiert, argumentiert der Initiant. 11 000 Beschwerdeberechtigte seien eine Überreizung der Demokratie, sagt er. Darin wird er vom Hauseigentümerverband unterstützt.

Routine-Wahlen
Die Wahlgeschäfte sind in diesem Jahr reine Routine: Wie jedes Jahr neu zu wählen sind die siebenköpfige Regierung und das Kantonsgericht. Carlo Schmid kann für ein weiteres Jahr als regierender Landammann (Regierungspräsident) gewählt werden.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 24.04.2009 - 09:59:50