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Grosser Rat soll bei Konkordaten mehr einbezogen werden

TG. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat sich neue Regeln gegeben mit dem Ziel, den Grossen Rat bei der Ausarbeitung von Konkordaten mehr einzubeziehen.

Neu soll die Mitwirkung des Grossen Rates bereits in der Phase der Vertragsverhandlungen einsetzen. Wie üblich wird der Grosse Rat am Schluss des Verfahrens über einen Beitritt entscheiden können.

Wie sollen die kantonalen Parlamente bei der Ausarbeitung von Verträgen zwischen den Kantonen, sogenannten Konkordaten, mitwirken können? Diese Frage wurde in jüngerer Zeit immer wieder diskutiert. Erst kürzlich lieferte das Harmos-Konkordat aus dem Schulbereich diesbezüglich Zündstoff. Aus Sicht einiger Parlamente wurden sie zu spät miteinbezogen und konnten lediglich über ein Ja oder ein Nein befinden. Auch neue rechtliche Vorschriften bei der Umsetzung der NFA, insbesondere die interkantonalen Rahmenvereinbarungen (IRV), geben in diesem Zusammenhang zu Diskussionen Anlass. So wird in der IRV ausdrücklich festgehalten, dass die Kantonsregierungen die Parlamente rechtzeitig und umfassend über bestehende oder beabsichtigte Vereinbarungen aus dem IRV-Bereich zu informieren haben.

Aufgrund dieser Debatten hat sich der Regierungsrat entschieden, sich Regeln für den Einbezug des Kantonsparlaments bei der Ausarbeitung von Konkordaten zu geben. Mit dem Ziel, das Parlament früher einzubinden, hat er sich Ablaufstandards für den Geschäftsverkehr mit dem Grossen Rat gegeben. So setzt die Mitwirkung künftig bereits in der Phase der Vertragsverhandlungen ein. Die Mitwirkung von Seiten des Parlaments erfolgt in der Regel durch die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission. In einzelnen Fällen sind auch andere Kommissionen als Dialogpartner denkbar. Der Regierungsrat hört die Kommission an, wenn Marksteine und Grundsatzfragen anstehen, spätestens aber wenn Vernehmlassungsentwürfe vorliegen. Der Kommission steht dabei ein Recht auf Meinungsäusserung zu den vorgelegten Informationen zu.

Von dieser neuen Regelung sind alle Konkordate und Verträge betroffen, die der parlamentarischen Genehmigung unterliegen.

ThurgauThurgau / 08.08.2008 - 07:10:00