Grosse Unterschiede bei Gebühren
Der Thurgauer Hauseigentümerverband hat mit Hilfe seiner Sektionen die Abgaben und Gebühren ausgewählter Gemeinden verglichen und dabei enorme Unterschiede ausgemacht.
Für die Festlegung der Abgaben und Gebühren sind die Gemeinden zuständig. Eine vergleichbare Zusammenstellung fehlte bisher. Der HEV Thurgau hat daher mit Hilfe der Sektionen nach einheitlichen Vorgaben gemäss Vorlage des HEV Schweiz in je drei Gemeinden pro Bezirk Erhebungen durchgeführt.
Die Ergebnisse liegen vor. Sie sind den betroffenen Gemeinden bereits unterbreitet worden. Was auffällt, sind die grossen Unterschiede. Der HEV Thurgau ist sich bewusst, dass ein objektiver Vergleich relativ heikel ist. Dank der einheitlichen Kriterien wie Grösse der Neu- oder Umbauprojekte erachtet er die gemachte Zusammenstellung mit allen Vorbehalten als sehr aussagekräftig.
Bei den Bewilligung von Dachausbauten reicht die Spannweite der Gebühren von rund 250 bis 1‘200 Franken und bei Wintergärten von 100 bis 700 Franken. Verschiedene Gemeinden kennen hier von-bis-Lösungen. Die genauen Zahlen können also nur an konkreten Objekten ermittelt werden.
Massive Differenzen sind vor allem bei den Anschlussgebühren auszumachen. Die Gebühren für Stromanschluss variieren von 1000 bis 5000 Franken, für Wasser sogar von 800 bis 6200 Franken. Am grössten sind die Unterschiede beim Abwasser. Hier differieren sie von 700 bis über 9000 Franken. «Bei den Anschlussgebühren müssen unserer Ansicht nach vor allem die Ausreisser nach oben über die Bücher gehen und ihre Berechnungsgrundlagen überprüfen», schreibt der Hauseigentümerverband.
Schwierig wird der Vergleich bei den Frischwasser- und Abwassergebühren, da sie aus Grund- und Mengengebühr zusammengesetzt sind. Damit sind sie sehr stark vom individuellen Verbrauch abhängig. Trotzdem können Differenzen zwischen den überprüften Gemeinden bis Faktor zwei und mehr festgestellt werden.
Bei diesen Abgaben müssen aber die unterschiedlichen Aufwände für die Wasser-Beschaffung und -Aufbereitung sowie die topographischen Verhältnisse in Rechnung gestellt werden.
Bei den Stromgebühren sind die Differenzen wesentlich geringer. Sie sind in erster Linie auf die Strukturen der einzelnen Werke zurückzuführen.
«Bei den Abfallgebühren haben wir festgestellt, dass diese nicht überall erhoben werden, die Entsorgung folglich über die Steuern finanziert wird. An andern Orten wieder wird nur ein reduziertes Programm angeboten.»
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich bei Vergleichen zwischen einzelnen Gemeinden durchaus lohnen kann neben der Steuerbelastung auch auf die Belastungen durch Abgaben und Gebühren in Betracht zu ziehen.



























