• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Grosse Diskussion um Berufsbildung

AR. Der Kantonsrat diskutierte an seiner heutigen Sitzung bisher vor allem über das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung.  

Im Laufe des Vormittags konnte der Kantonsrat zwei Traktanden abschliessen. Das Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Registrierung von gleichgeschlechtlichen Paaren wurde beinahe einstimmig angenommen und gab keine Diskussionen.

Anders war dies im Zusammenhang mit der Vorlage über die Revision des Berufsbildungsgesetzes. Besonders umstritten waren dabei die Finanzen; sprich der Artikel, bei dem es um die Kosten der Brückenangebote für Jugendliche Schulabgänger ohne Lehrstelle geht. Die Regierung beantragt, dass der Kanton eine Kostengutsprache von 90 Prozent, höchstens aber 12’000 Franken, leistet. Damit sollen die Eltern miteinbezogen und zur Verantwortung gezogen werden. In Härtefällen können auf schriftliche Gesuche hin der Schulgeldanteil der Erziehungsberechtigten ganz oder teilweise übernehmen.

CVP-Kantonsrat Alois Cavelti beantragt, den Artikel so abzuändern, dass der Kanton sämtliche Kosten übernimmt und die Jugendlichen und ihre Erziehungsberechtigten nicht noch mehr durch finanzielle Angelegenheiten belastet werden. Rückendeckung erhält er von Seiten der SP.

Die Fraktion der Parteiunabhängigen bringt einen weiteren Antrag hervor und möchte den Artikel wie folgt abändern: Der Kanton soll eine Kostengutsprache von 85 Prozent des Schulgeldes leisten. Damit sollen die Erziehungsberechtigten in Sachen Brückenangeboten fixe 15 Prozent selber tragen.

In der Abstimmung wird schliesslich dem Antrag der Regierung zugestimmt.

Zu weiteren Diskussionen führen die Kosten der allgemeinden Weiterbildung. Die Regierung beantragt. dass die vom Kanton angebotene allgemeine Weiterbildung in einer separaten Rechnung auf der Basis einer Vollkostenrechnung grundsätzlich kostendeckend geführt werden soll. Bei den Kantonsratsmitglieder führt dieser Artikel auf unverständnis und die Regierung wird ihn auf eine 2. Lesung überarbeiten.

Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung wird in der 1. Lesung mit 53 Ja, 3 Nein und 3 Enthaltungen angenommen.

Am Nachmittag wird sich der Kantonsrat mit der Musikschulinitiative «Musikschulunterricht für alle» und der Teilrevision des Feuerschutzgesetzes auseinandersetzen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 19.03.2007 - 12:13:00