
Grossauer AG baut Hochregallager für Kleinteile
Heiden/AR. Die Grossauer AG kann ein Hochregallager für Kleinteile bauen. Planungsinstrumente für die Betriebserweiterung liegen öffentlich auf.
Die Grossauer Elektrohandels AG plant, ein neues Kleinteilelager zu bauen. Durch eine Umzonung eines Nachbargrundstückes und einem Gestaltungsplan werden die Voraussetzungen geschaffen, ein betrieblich befriedigendes und ortsbaulich verträgliches Gebäude zu ermöglichen. Der Gemeinderat hat die Planungsinstrumente zu Handen der öffentlichen Auflage verabschiedet.
Nach der erfreulichen Umsatzentwicklung der letzten Jahre soll eine Gebäudeerweiterung der Grossauer AG auch den räumlichen Bedürfnissen für die Zukunft gerecht werden. Auf den Nachbargrundstücken im Westen des bestehenden Firmenareals soll ein freistehendes automatisiertes Kleinteilelager gebaut werden. Das Erweiterungsprojekt ist für die Grossauer AG der notwendige Schritt zur Optimierung des gesamten Warenflusses im ganzen Betrieb.
Planungsrechtliche Voraussetzungen schaffen
Das von der Grossauer Elektrohandels AG erworbene Nachbar-Grundstück 571 liegt in der Wohn-Gewerbezone WG2. Südöstlich an diese Bauzone schliesst die Gewerbezone GE3 an. Es ist daher naheliegend, das Areal des Kleinteilelagers der gleichen Zone wie die bereits bestehenden Betriebsbauten zuzuordnen (Gewerbezone GE3). Somit können eine einheitlichem Zonierung und der Zweck der Zone auf die Bedürfnisse der Grundeigentümerin abgestimmt werden. Es sind zudem weniger Sonderbauvorschriften notwendig. Die von der WG2 in die GE3 umgezonte Fläche wird zusätzlich mit einer Quartierplanpflicht überlagert, um bei einem Verzicht der Durchführung des Gestaltungsplans Stapfen III den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Erschliessung sicherzustellen. Vollständigkeitshalber wird auf der Parzelle 537 der an die Parzelle 571 grenzende Teil auch von der WG2 in die GE3 umgezont.
Insgesamt sollen 2164 m2 von der Wohn- und Gewerbezone WG2 in die Gewerbezone GE3 umgezont werden.
Nebst der Zonierung hat der Gemeinderat auch die Gestaltung der zu erstellenden Baute auf die Ortsbildtauglichkeit zu beachten. Dazu dienten Fotomontagen aus verschiedenen Perspektiven sowie vermasste Pläne für alle Geschosse und Fassaden. Die Fotomontage mit Sicht vom Dunantplatz aus zeigt, dass sich das beachtliche Gebäude gut in die bestehende Gebäudelandschaft einfügt und ortsbildverträglich ist. Zur Sicherstellung der Ausführung des begutachteten Projektes regelt ein Gestaltungsplan Ausmasse und Eingliederung. Ebenfalls wurde eine genügende Zahl von Parkplätzen stipuliert und mittels einer Änderung des Gestaltungsplanes für das bestehende Gebäude sichergestellt.
Stapfenweg bleibt erhalten
Mit dem Gestaltungsplan Stapfen III werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschliessung und die Bebauung mittels Plan und Sonderbauvorschriften geschaffen. Nebst der Erstellung eines automatischen Kleinteilelagers sollen verschiedene für den Betrieb notwendige kleinere Bauten und Anlagen ermöglicht werden: Anpassungen der Auslieferung, zusätzliche Parkplätze und eine Einstellhalle sowie eine Verbindung zum bestehenden Betriebsgebäude.
Die Erschliessung des Werkgeländes soll weiterhin ausschliesslich über die bereits bestehende Erschliessung gemäss dem Gestaltungsplan Stapfen aus dem Jahr 1994 erfolgen. Diese Erschliessung ist planungsrechtlich sichergestellt und zu erhalten. Die verkehrstechnische Verbindung zum Kleinteilelager, der Auslieferung und den Parkplätzen ist jederzeit zu gewährleisten.
Der Stapfenweg ist in seiner Funktion als Zufahrt zu den südwestlich liegenden Parzellen über dem Bahngeleise als auch als öffentlicher Fussweg zu erhalten. Nur der innerhalb des Plangebietes liegende Stapfenweg darf als Werkszufahrt oder Betriebszufahrt für regelmässige Lieferungen benutzt werden, die Zu- und Wegfahrt hat aber über den betriebseigenen Anschluss an die Thalerstrasse zu erfolgen. Der Teil des Stapfenweges zwischen Thalerstrasse und Betriebsareal darf demnach dem Betrieb nur als Notzufahrt dienen. Der Zugang vom bestehenden Betriebsgebäude zum neuen Kleinteilelager soll durch eine Passarelle hergestellt werden, welche von Lastwagen unterfahren werden kann. Die Grossauer AG investiert in das neue Kleinteilelager rund 12 Millionen Franken. Die Bauarbeiten sollen im Jahr 2010 in Angriff genommen werden.