• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

«Griechenmord»: Höhere Strafe

Herisau. Im Tötungsdelikt an einem Griechen Anfang 2005 hat das Ausserrhoder Obergericht die Freiheitsstrafe gegen den Haupttäter von neun auf zehn Jahre erhöht.

Die drei Mitangeklagten wurden vom Tötungsvorwurf entlastet.

Das Obergericht ging, wie schon das Kantonsgericht Mitte 2006, von der Tat eines Einzelnen aus, wie es im Urteil vom Mittwoch heisst. Das Verschulden des Täters, eines heute 33-jährigen Kosovaren, wurde als mittel bis schwer eingestuft. Das Gericht bestätigte den Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung.

Es wies die Berufung des Hauptangeklagten ab. Den drei Mitangeklagten war laut Gericht eine Beteiligung am Tötungsdelikt nicht nachzuweisen. Es gebe keine Beweise dafür, dass die vier Männer eine Tötung des 38-jährigen Griechen geplant, und dass die Mitangeklagten mit einer Schussabgabe gerechnet hätten.

Sie hätten allerdings eine tätliche Auseinandersetzung mit dem Opfer in Kauf genommen, heisst es. Das Obergericht verurteilte die drei Mitangeklagten deshalb zu bedingten Freiheitsstrafen von 23, 13 und neun Monaten wegen Mittäterschaft und Anstiftung zu einer versuchten Körperverletzung. Einem der Männer warf das Obergericht zudem Unterlassung der Nothilfe vor.

Schuss aus zwei Metern Distanz
Der Grieche war Anfang Februar 2005 in der Nähe seines Wohnorts in Herisau auf offener Strasse aus etwa zwei Metern Distanz erschossen worden. Dem Tötungsdelikt ging ein Streit voraus, bei dem der Grieche einem der Mitangeklagten das Nasenbein gebrochen hatte. Die vier Angeklagten trafen sich vor der tödlichen Tat in einem Kebab-Lokal.

Die Berufungsverhandlung vor Obergericht fand vergangene Woche unter strengen Sicherheitsvorkehren im Ausserrhoder Kantonsratssaal in Herisau statt. Der Staatsanwalt forderte für alle vier Angeklagten härtere Strafen. Er schilderte die Tat als gemeinsame, geplante Racheaktion.

Für den Hauptangeklagten forderte er zehn Jahre Zuchthaus. Die Verteidiger sahen den Fall anders. Sie forderten für den Hauptangeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, für zwei weitere Beteiligte Freisprüche und für den vierten Angeklagten eine bedingte Gefängnisstrafe.

Verteidiger: keine Tötungsabsicht
Der Kosovare habe aus Angst geschossen und den Griechen versehentlich getroffen, erklärte sein Anwalt. Die «Exekutionstheorie» der Anklage wies er vehement zurück. Die drei Mitangeklagten wussten gemäss ihren Verteidigern nicht, dass der Schütze eine geladene Waffe auf sich trug.

Die vier Männer hätten den Griechen wegen des vorangegangenen Streits zur Rede stellen wollen. Einer von ihnen sei nur mitgegangen, um zu schlichten und um zu verhindern, dass sein Bruder eine Dummheit begehe.

Das Obergericht folgte dieser Argumentation nur teilweise. Gemäss dem Urteil muss der Haupttäter drei Angehörigen des Opfers total 51 000 Franken Genugtuung bezahlen. Ausserdem auferlegte ihm das Gericht hohe Verfahrenskosten. Der 33-jährige Kosovare befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. sda


«Griechenmord vor Obergericht» vom 10. Juli 2007
«Prozess: Grieche auf offener Strasse erschossen» vom 10. Juli 2007

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 18.07.2007 - 10:27:00