Grenzwächter stellten Feuerwerkskörper sicher
Basel/BS. Montag, 4. Januar 2016 Kurz vor Jahresende stellten Mitarbeitende der Grenzwachtregion Basel insgesamt rund 100 Kilogramm Feuerwerkskörper sicher. Dabei handelte es sich entweder um verbotenes Feuerwerk oder um eine Überschreitung der erlaubten Freimenge von 2,5 Kilogramm pro Person. Grössere Mengen erfordern eine Bewilligung, welche jedoch in keinem Fall vorgewiesen werden konnten.
Im Zeitraum vom Dienstag, 29. Dezember 2015, bis Donnerstag, 31. Dezember 2015, stellten Mitarbeitende der Grenzwachtregion Basel bei den Zollkontrollen an der Grenze zu Deutschland insgesamt rund 100 Kilogramm Feuerwerkskörper sicher.
Dabei handelte es sich um rund 8 kg verbotene Böller und um rund 92 kg Feuerwerk, welches die erlaubte Freimenge von 2,5 Kilogramm pro Person überschritten hatte.
Zur Einfuhr verboten ist Feuerwerk, das am Boden explodiert, wie zum Beispiel Chinaböller. Die erforderlichen Bewilligungen konnten in keinem Fall vorgelegt werden.
In drei Fällen wurde die erlaubte Freimenge von 2,5 Kilogramm pro Person massiv überschritten. So fanden die Grenzwächter bei einer Zollkontrolle am Grenzübergang Laufenburg (AG) rund 43,5 Kilogramm Feuerwerkskörper in einem Kofferraum.



























