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Granges-Paccot FR: Falsche COVID-Zertifikate im Testzentrum


In Folge einer im Dezember 2021 vom HFR eingereichter Anzeige wegen gefälschten COVID-Zertifikaten, konnten im Rahmen der von der Kantonspolizei durchgeführten und von der Staatsanwaltschaft geleiteten Ermittlungen mehrere mutmassliche Täter identifiziert werden.

Mehr als 160 gefälschte COVID-Zertifikate wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Testzentrums in Granges-Paccot ausgestellt. Sie werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Am 13. Dezember 2021 teilte das Freiburger Spital (HFR) mit, das im Testzentrum in Granges-Paccot mehrere Betrugsfälle aufgedeckt wurden. Am selben Tag reichte diese Institution bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige ein und es wurde eine Untersuchung eingeleitet.

In einer ersten Phase führten die durchgeführten Ermittlungen zur Identifizierung mehrerer mutmasslicher Täter, 6 Frauen und 2 Männer im Alter zwischen 21 und 27 Jahren. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Testzentrums in Granges-Paccot gaben zu, zwischen Juni und Dezember 2021, ohne Gegenleistung, rund 50 falsche Zertifikate „negativer Test“, für eine Dauer von 48 oder 72 Stunden für sich und/oder ihre Angehörigen ausgestellt zu haben. Sie handelten eigenständig mit dem Ziel, öffentliche Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen besuchen zu können.

Zwischen September und Anfang Dezember 2021 sollen drei weitere Mitarbeiterinnen des oben erwähnten Zentrums im Alter von 21 und 22 Jahren selbst oder über Angehörige 115 gefälschte Zertifikate mit dem Status „Geimpft“ oder „Genesen“ mit einer Gültigkeit von 6 bis 12 Monaten erstellt und verteilt haben. Diese Dokumente wurden Angehörigen kostenlos angeboten, während die anderen Abnehmer zwischen CHF 100.- und 300.- pro Zertifikat bezahlten. Zudem sollen sie eine unbestimmte Anzahl gefälschte Zertifikate mit dem Status „negativer Test“ ausgestellt haben. Die mutmasslichen Täterinnen gaben dies teilweise zu.

Alle beteiligten Personen wurden bei der Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung, Fälschung von Ausweisen und Korruption angezeigt. In diesem Stadium der Untersuchung gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Kantonspolizei Freiburg
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Freiburg


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FreiburgFreiburg / 18.05.2022 - 13:21:02