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Gleiche Regeln für Sicherheitsfirmen

AR/AI. Die Kantone wollen die Anforderungen für private Sicherheitsfirmen vereinheitlichen. Nur Firmen mit gut ausgebildetem Personal sollen eine Zulassung erhalten.

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) schickt nach der Herbstversammlung am Freitag in St. Gallen ein Konkordat über die Zulassung privater Sicherheitsfirmen in die Vernehmlassung.

Dieses regelt, welche Voraussetzungen private Sicherheitsfirmen für eine Zulassung erfüllen müssen und welche öffentlichen Aufgaben die Kantone an sie delegieren dürfen.

Als Modell für die Zulassung gilt das Westschweizer Konkordat. Allerdings sollen die Anforderungen für die Ausbildung der Sicherheitsleute erhöht werden. Der Verband der Sicherheitsfirmen begrüsse die Vorschriften. Sie erhöhten die Qualität des Angebots in der Branche, schreibt die KKJPD.

Die Kantone dürften ihre Aufgaben nur soweit delegieren, als das Gewaltmonopol des Staates nicht in Frage gestellt wird. Festnahmen oder Einvernahmen seien ausschliesslich den staatlichen Behörden vorbehalten, schreibt die KKJPD.

Die KKJPD empfiehlt den Behörden ausserdem, Veranstaltungen, Nachtlokale, Clubs und Diskotheken nur zu bewilligen, wenn als Türsteher Mitglieder zugelassender Sicherheitsfirmen eingesetzt werden.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 16.11.2007 - 16:35:00