Gleiche Familienmitglieder künftig erlaubt
Frauenfeld. Verwandte werden künftig gleichzeitig imThurgauer Grossen Rat sitzen dürfen. Die Verfassungs-Regelung darüber wird geändert.
Der Grosse Rat hat am Mittwoch die erste Lesung zu einer Verfassungänderung beendet. Mit ihr wird eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der CVP umgesetzt. Geändert werden die Unvereinbarkeitsregeln bezüglich der Mitgliedschaft von Verwandten in Parlamenten und Exekutiven.
Für Regieruungen beibehalten
Dabei wird nicht jede Unvereinbarkeitsregel aufgehoben. In den Exekutiven von Stadt- und Gemeinderäten bis zum Regierungsrat dürfen weiterhin keine Geschwister, keine Ehepaare oder in eingetragener Partnerschaft Lebende sitzen. Ausgeschlossen ist auch die gleichzeitige Mitgliedschaft von Eltern und Kindern.
Diese Ausschlussgründe gelten aber nicht für Parlamente auf kommunaler und kantonaler Ebene. Nichts ändern wird sich an der Regelung wonach Verwaltungsangestellte nicht in dem Parlament sitzen dürfen, das sie beaufsichtigt.
Entweder Eltern oder Kinder
Bisher dürfen im Thurgau in gewählten Behörden oder Parlamenten Verwaltungsangestellte, Ehepartner sowie Verwandte in gerader Linie – also Kinder, Eltern und Enkel – nicht gleichzeitig sitzen. Geschwister dürfen heute gleichzeitig Parlaments- aber nicht Exekutivmitglieder sein.
Mit der Änderung sollen Beschränkungen des passiven sowie des aktiven Wahlrechts aufgehoben werden. Es soll verhindert werden, dass ein Familienmitglied eine grosse Zahl weiterer blockiert, sobald es gewählt ist.



























