GfI sagt «Nein zu Abbau bei Natur»
Appenzell. Die Gruppe für Innerrhoden (GFI) empfiehlt ein Nein zur Initiative zur Verbandsbeschwerde und Ja zur AHV-Initiative.
Die gekürzte Stellungnahme der GfI zum Verbandsbeschwerderecht:
«Umwelt, Natur und Kultur haben keine Stimme und keinen Anwalt. Bestimmte Bundesgesetze (etwa zu Umwelt, Natur- und Heimatschutz, Fischerei) geben nationalen, schon langjährig tätigen Organisationen ein Beschwerderecht. Damit können sie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch eine übergeordnete, unabhängige Instanz, eben Gerichte, überprüfen lassen. Entscheide, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können korrigiert und viele Verbesserungen erreicht werden.
Die Initiative der FDP wurde ausgelöst durch den Zürcher Stadion-Streit. Die Beschwerde des VCS ist längst erledigt. Es sind die privaten Nachbarn, welche dieses Projekt verzögern, weil sie ihre Interessen beeinträchtigt finden und den Rechtsweg ausschöpfen. Die faktische Abschaffung des Verbandsbeschwerde-rechtes träfe also die falschen: Opfer wären letztlich Natur, Umwelt und Landschaft, unsere Heimat. Dank des Beschwerderechtes konnten z. B. das Aletschgebiet oder die Reblandschaft des Lavaux, beide heute als UNESCO-Naturerbe anerkannt, vor Zerstörung und schwersten Eingriffen bewahrt werden.
Höheres Recht aushebeln?
Nach der Initiative sollen Beschlüsse von Volksabstimmungen oder Parlamenten in Bund, Kanton oder Gemeinden, welche die Vorgaben geltender Gesetze nicht einhalten, nicht mehr angefochten werden können. Höheres Recht soll also durch untere Instanzen ausgehebelt werden können. In keinem anderen Bereich ist dies so. Rechtsstaatlich ist das unhaltbar. Eine Gemeindeversammlung kann doch auch nicht z. B. die Verkehrsregeln ausser Kraft setzen.
Für die Durchsetzung geltenden Rechtes
Das Verbandsbeschwerderecht stellt sicher, dass die Gesetze, welche durch das Schweizervolk für Umwelt und Natur erlassen hat, auch beachtet werden. Gewisse Mängel sind durch eine Gesetzesrevision, die seit 2007 in Kraft ist, behoben worden. Das Beschwerderecht wurde so bereits eingeschränkt. Wenn sich Bauherrschaft und Einsprecher auf Leistungen und Kompensationen einigen, so geschieht dies in jedem Fall zugunsten der Natur. Die SVP AI liegt daher mit ihren diesbezüglichen Aussagen in ihrem Artikel im „Appenzeller Volksfreund“ vom 11. November nicht richtig.
Wir ersuchen alle, denen die Natur, Landschaft, Umwelt und Heimat am Herzen liegen, an der Volksabstimmung vom 30. November teilzunehmen und bei der Volksinitiative zum Verbandsbeschwerderecht Nein zu stimmen!»
Die Ausführungen der GfI zur AHV-Initiative
Die AHV ist kerngesund und schreibt seit vielen Jahren schwarze Zahlen. Sie verfügt über ein Vermögen von 22.8 Mrd. Franken. Dies bedeutet, dass noch über ein Jahr hinaus sämtliche Renten ausbezahlt werden könnten, auch wenn ab morgen kein einziger Franken AHV-Beitrag mehr einbezahlt würde. Auch im ersten Halbjahr 2008 hat sie wiederum einen Überschuss von fast einer Milliarde Franken gemacht. Aus folgenden Gründen empfehlen wir den Stimmbürgerinnen für die Flexibilisierung des Rentenalters ein überzeugtes Ja in die Urne zu legen.
Für Erwerbstätige soll es möglich sein, sich ab 62 Jahre mit einer vollen Rente pensionieren zu lassen. Damit soll es Menschen mit kleinem und mittlerem Einkommen ermöglicht werden, sich in Würde in den Altersruhestand zu begeben. Der persönliche Preis dafür ist die Aufgabe der Erwerbstätigkeit, womit wieder Stellen für die jüngeren frei werden. Kleinstverdienste dürfen weiterhin betrieben werden. Die ausgefeilte Initiative ermöglicht auch einen teilweisen Rückzug aus dem Erwerbsleben z.B. ab dem 63. Geburtstag nur noch 50% arbeiten. Damit bietet die Initiative auch eine Lösung für eine laufende gesellschaftliche Entwicklung an: die Frühpensionierungen. Diese sind zwischen 1996 und 2007 von 16 auf 20 Prozent gestiegen. Am frühesten gehen Angestellte der beiden Hochlohn-branchen Banken und Versicherungen: Mehr als die Hälfte von ihnen treten schon vor 65 in den Ruhestand. Für Menschen, welche um 60 herum unfreiwillig aus dem Arbeitsprozess ausscheiden, ist es fast nicht mehr möglich, eine Stelle zu finden.
Für Menschen, die nach über 40 Arbeitsjahren körperlich oder seelisch ausgelaugt sind, öffnet sich eine Türe zu einem würdigen Ausstieg. Fühlen Sie sich jedoch noch gesund und fit, üben eine interessante und sinnvolle Tätigkeit aus und verdienen einen anständigen Lohn, so können Sie bis 70 weitermachen und dann sogar eine um 30 % höhere Rente beziehen – das bedeutet flexibles Rentenalter. Die Tatsache, dass die Altersrenten in der Schweiz deutlich unter dem Durchschnittseinkommen liegen, wird dazu führen, dass hauptsächlich jene Personen frühzeitig in Rente gehen, die es wirklich nötig haben.
Der Demografie-Irrtum
Vor 60 Jahren kamen 6 Erwerbstätige für eine Rente auf. Heute sind es nur noch 3.7 Erwerbstätige und trotzdem können alle Renten bezahlt werden. Mehr noch, es resultierte in den letzten Jahren stets ein Einnahmenüberschuss bei der AHV. Wie ist das möglich? Der oben erwähnte Denkansatz greift zu kurz. Wichtiger als die Bevölkerungsentwicklung ist, wie sich die AHV-Beitragssumme entwickelt. Wenn die Wirtschaft wächst und schlecht bezahlte Jobs durch gute Berufsarbeit ersetzt werden kann, dann wachsen Löhne und Einkommen. Damit wachsen auch die Beiträge an die AHV. Ein Beispiel aus der Landwirtschaft verdeutlicht diesen Produktivitätsanstieg: Im Jahre 1900 hat ein Bauer vier Menschen ernähren können, heute ernährt er 130 Personen.
Eines der Ziele der Initiative ist auch, Frauen eine frühzeitige Pensionierung zu ermöglichen. Nach einem arbeitsreichen Leben mit nicht existenzsichernder Kinderbetreuung und Hausarbeit können sie weder aus gesundheitlichen noch aus anderen Gründen vor 64 ohne Rentenkürzung aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Kommt dazu, dass sie meist kein grosses Pensionskassenvermögen haben, welches ihnen eine frühere Pensionierung erlauben würde. Auch Frauen von Selbständigerwerbenden und Bäuerinnen in bescheidenen und mittleren Einkommensverhältnissen haben oft nur eine kleine 2. Säule. Zudem läuft das Rentensplitting für Ehepaare (vergünstigter Rentenvorbezug für Frauen) Ende 2009 aus. Wird dann auch noch das AHV-Alter für Frauen auf 65 heraufgesetzt, dann kommt die Frauen eine Frühpensionierung im Vergleich zu heute wesentlich teurer zu stehen.
Auch für Selbständigerwerbende und Bauern
Viele Selbständigerwerbende und Bauern gehören in diesem Land nicht zu den Grossverdienern, obwohl sie lange und hart arbeiten. Sie investieren erarbeitetes Kapital immer wieder in ihrem Betrieb. Bei einem flexiblen Rentenalter ab 62 könnten sie sich ohne Rentenkürzung teilweise oder vollständig aus dem Erwerbsleben zurückziehen, wenn die Gesundheit nicht mehr mitmacht. Fühlen sie sich gesund und rüstig so können auch sie bis 70 weiterarbeiten.
Aus diesen Gründen bitten wir alle Stimmberechtigen, mit ihrer Ja-Stimme den Wunsch nach einer flexiblen Pensionierungsgrenze zu manifestieren, denn bereits drohen rechte Politiker bei einer Ablehnung der Initiative mit Rentenalter 67 oder gar 68.»