• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Gezielte Bekämpfung von Gewaltdelikten

Zürich. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich erstellt spezifische Richtlinien für den Umgang mit Gewaltdelikten. Es gilt, begangene Delikte gezielt und prioritär zu bekämpfen.

Der wahrgenommene Anstieg von Gewalttaten, namentlich auch unter jungen Erwachsenen, hat die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich veranlasst, spezifische Richtlinien für den Umgang mit Gewaltdelikten zu erlassen. Diese sind darauf ausgerichtet, die vielfach im Rahmen von eskalierender Gruppendynamik begangenen Delikte, welche Gewaltanwendung als Grundeinstellung offenbaren oder aber aus nichtigem Anlass erfolgen, gezielt und prioritär zu bekämpfen.

Die in den letzten Jahren feststellbare sinkende Hemmschwelle zur Gewaltanwendung und die alarmierende zunehmende Gewaltbereitschaft, insbesondere auch unter jungen Erwachsenen, hat die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich veranlasst, mit den den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stehenden Mitteln, gezielte Massnahmen zur Bekämpfung dieser Gewaltdelikte zu ergreifen. Es gilt, durch konsequente Strafverfolgung klarzustellen, dass es in diesem Bereiche keine Toleranz gibt.

Zu diesem Zweck hat die Oberstaatsanwaltschaft im Einvernehmen mit den Polizeikommandis besondere Richtlinien für den Umgang mit Gewaltdelikten erlassen.
Ziel ist es, den im öffentlichen Raum begangenen Delikten, bei welchen sich die Gewaltanwendung als Grundeinstellung zeigt, bereits in einer ersten Phase entschieden zu begegnen. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei meist um Straftaten wie Raub, Raufhandel, einfache Körperverletzungen und Angriff, welche vielfach im Rahmen von gruppendynamischen Prozessen, aus nichtigem Anlass oder unter Drogen- und Alkoholeinfluss verübt werden.

Die Richtlinien sehen im Bereich dieser Gewaltdelikte vor, mutmassliche Täter polizeilich konsequent den Staatsanwaltschaften zuzuführen, diese stets staatsanwaltschaftlich zu befragen und bei Vorliegen von Haftgründen Untersuchungshaft zu beantragen.

Damit die Gewaltspirale schnellst möglich durchbrochen wird, bedarf es einer sofortigen Konfrontation mit den Taten im Strafverfahren und einer raschen Sanktionierung der Täter. Die Opfer sind bei der Stellung von Strafanträgen zu unterstützen.

Im Gegensatz zu Ersttätern, bei welchen die Höhe der Sanktion weniger entscheidend ist, solange eine solche umgehend ausgesprochen wird, richtet sich der Fokus bei Wiederholungstätern auf härtere Strafen, die bei einem Rück-fall während der Probezeit in der Regel auch zu vollziehen sind. Entsprechend wurden be-sondere Strafmassempfehlungen erlassen. Diese sind abrufbar unter www.staatsanwaltschaften.zh.ch

Ergänzende Auskunft erteilt lic.iur. M. Bürgisser, Oberstaatsanwalt, am 31. Januar, von 14 Uhr bis 15 Uhr
Telefonnummer: 044 265 77 23

ZürichZürich / 31.01.2008 - 11:10:00