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Gezielte Aktion gegen Raserszene

ZH. Montag, 9. November 2015. Die Kantonspolizei Zürich hat in einer gezielten Aktion zusammen mit der Staatsanwaltschaft am frühen Mittwochmorgen, 4. November 2015, an verschiedenen Orten im Kanton Zürich insgesamt zehn Personen verhaftet und acht Fahrzeuge sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen die Beschuldigten Strafverfahren wegen schwerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz und mehrfacher Gefährdung des Lebens.

Am 29. März 2015 verhaftete die Kantonspolizei zwei Fahrzeuglenker, nachdem sich die beiden zuvor auf der A51 ein Autorennen geliefert hatten. Die Führerausweise wurden ihnen auf der Stelle abgenommen. Zudem mussten die Personenwagen sowie die Mobiltelefone der beiden Männer sichergestellt werden.

Das darauf folgende Ermittlungsverfahren wurde in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und mit Spezialisten des verkehrspolizeilichen Einsatzdiensts der Kantonspolizei Zürich sowie mit dem Forensischen Institut Zürich geführt.

Bei der Überprüfung der beiden sichergestellten Mobiltelefone stellten die Ermittler Hunderte von Filmen fest, auf denen Autorennen zu sehen waren. Die Abklärungen ergaben, dass diese im Winterhalbjahr 2014/15 im Kanton Zürich sowie in einem Fall im Kanton Aargau abgehalten wurden.

Die umfangreichen Ermittlungen, in die unter anderem auch öffentlich zugängliche Foren verschiedener Social-Media-Plattformen einbezogen wurden, führten schliesslich zur Identifizierung der Tatverdächtigen.

In einer gezielten Aktion der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft wurden am Mittwochmorgen zehn Personen an ihren Wohnorten verhaftet und Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um sieben Portugiesen, zwei Schweizer sowie um einen serbischen Staatsangehörigen im Alter von 21 bis 34 Jahren mit Wohnsitz im Kanton Zürich.

Zudem wurden acht Fahrzeuge sichergestellt. Es handelt sich dabei allesamt um PS-starke Sportwagen deutscher, amerikanischer, französischer und japanischer Hersteller.

Den Beschuldigten werden mehrfache und schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Verletzung des Rasertatbestandes) sowie auch Gefährdung des Lebens in mehreren Fällen vorgeworfen.

Nach der Befragung durch Polizei und Staatsanwaltschaft wurden alle Personen auf freien Fuss gesetzt. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Erstmals wurden die polizeilichen Ermittlungen durch eine spezialisierte Gruppe des verkehrspolizeilichen Einsatzdiensts geführt. Schwerpunkte der seit Anfang März 2015 operativen Einheit sind das Erkennen und Bekämpfen sowohl neuer als auch bekannter Phänomene im Strassenverkehr.

ZürichZürich / 10.11.2015 - 06:50:38