Gewerkschaftsbund für flexibles AHV-Alter
Das AHV-Alter flexibel zu gestalten, sei ein gerechtes und finanzierbares Anliegen, betonten am Donnerstag Vertreter der Thurgauer Gewerkschaften.
Über die Initiative wird am 30.November abgestimmt.
Die Kosten für die Forderung beliefen sich auf 20 Rappen pro Tag und Versicherten, erklärte SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher, Gewerkschaftsekretärin beim Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV).
Auch wenn jüngste Umfragen der Initiative gute Chancen einräumten, dürften sich die Gewerkschaften nicht zurücklehnen. Sie müssten alles daran setzen, die Stimmberechtigten für das Anliegen zu sensibilisieren, sagte Edith Graf, Sekretärin des Thurgauer Gewerkschaftsbundes (TGGB).
Für die hart Arbeitenden
Die Flexibilisierung des AHV-Alters bringe «hart arbeitenden Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen, die es wirklich nötig haben» die volle AHV-Rente ab 62. Die Initiative sei zudem finanzierbar, erklärten Graf und TGGB-Präsident Heinz Herzog.
Das Volksbegehren koste jeden Beitragszahler zusätzliche 6,50 Franken Monat. Das entspreche «nicht einmal zwei Kaffees». Ursprünglich habe das Bundesamt für Sozialversicherung die Kosten für die Flexibilisierung mit 800 Mio. Franken berechnet, steige das Frauenrentenalter auf 65 Jahre, sagte Rita Kägi.
Kritik an Kostenangaben
Bleibe das Frauenrentenalter bei 64 Jahren, koste die Flexibilisierung etwas mehr als eine Milliarde Franken. Die derzeit vom Bund genannten Kosten von 1,2 Mrd. Franken habe das Bundesamt für Sozialversicherung ab dem Jahr 2014 berechnet.
Das sei «ein unlauteres Vorgehen», schliesslich sei dieser Zeitpunkt völlig willkürlich gewählt, so Kägi. Es lasse zudem ausser Acht, dass nicht nur die Kosten stiegen, sondern auch die Einkommen und damit die AHV-Beiträge.
UBS kontra AHV
Herzog wiederum fand es stossend, dass es möglich gewesen sei, 60 Mrd. Franken für die Rettung der UBS «locker zu machen», das Geld für die Flexibilisierung des AHV-Alters aber angeblich nicht vorhanden sei.
Branchenlösungen für die Flexibilisierung des Rücktrittsalters aus dem Erwerbsprozess seien zudem nicht sinnvoll, so Herzog. Zwar habe man im Baugewerbe mit dem flexiblen Rücktritt ab 60 Jahren eine gute Lösung.
Aber solche Lösungen funktionierten nur, wenn die Arbeitnehmenden die Branche nicht wechselten. Das sei aber in den meisten anderen Branchen der Regelfall. Deshalb brauche es eine Lösung, die es allen Beschäftigten mit tiefen und mittleren Einkommen ermögliche, ohne Rentenkürzung ab 62 aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu können.



























