Gesundheitsartikel: Komitee wird aktiv
Mehr Transparenz und Wahlfreiheit: Mit dieser Forderung engagiert sich ein Thurgauer Komitee für ein Ja zum Gesundheitsartikel am 1. Juni.
Der neue Verfassungsartikel zeige den richtigen Weg aus der Reformblockade im Gesundheitswesen auf, heisst es iner Mitteilung. Und weiter: «Er bringt zahlreiche Verbesserungen für Patientinnen und Patienten. Zentrale Anliegen des Artikels sind die Gewährleistung einer qualitativ hervorragenden Gesundheitsversorgung und die Stärkung der Wahlfreiheit für die Patienten.» Diese könnten erstmals wirklich zwischen Ärzten, Spitälern und Therapien wählen. Das Komitee: «Der neue Verfassungsartikel ist somit ein klares Bekenntnis zu einem wettbewerblich ausgestalteten System, wie es auch in anderen wichtigen Bereichen der Schweiz gang und gäbe ist. Das Wissen und der Vergleich, welches Spital beispielsweise welche medizinische Qualität bei der Versorgung aufweist, ermöglicht dem mündigen Patienten eine echte Wahl zwischen Ärzten, Spitälern und Therapien. Die Vergleichbarkeit der Angebote und die gestärkte Wahlfreiheit sind die zentralen Eckpfeiler einer modernen und leistungsfähigen Gesundheitspolitik.»
Das Thurgauer Komitee mit den Ständeräten Hermann Bürgi und Philipp Stähelin, den Nationalräten Brigitte Häberli, Werner Messmer, J. Alexander Baumann und Peter Schütz, Präsident des Thurgauer Gewerbeverbandes, an der Spitze ist überzeugt, dass der neue Verfassungsartikel die Stellung der Patienten stärkt und empfiehlt deshalb ein überzeugtes Ja.



























