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Gesetz über «Zentrum für Labormedizin»

St.Gallen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat, dem Gesetz über das «Zentrum für Labormedizin» und dem Kantonsratsbeschluss über die Besoldung der Kaderärzte/innen zuzustimmen.

Damit kann das labormedizinische Angebot als wichtiger Bereich der Gesundheitsversorgung auch mittel- bis langfristig sichergestellt werden. Das «Zentrum für Labormedizin» erhält in der Rechtsform als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt den notwendigen unternehmerischen Freiraum. Der Kantonsrat wird die Vorlage in der Septembersession 2009 beraten.

Die vorberatende Kommission des Kantonsrates tagte unter dem Vorsitz von Kantonsrat Arno Noger, St.Gallen. Gegenstand der Vorlage bildet die Zusammenführung der vom Gesundheitsdepartement geführten Laboratorien Institut für klinische Chemie und Hämatologie (IKCH) und Institut für klinische Mikrobiologie und Immunologie (IKMI) zu einem «Zentrum für Labormedizin». Gleichzeitig soll das «Zentrum für Labormedizin» in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt überführt werden. Mit der Vorlage erfüllt die Regierung den noch ausstehenden Auftrag aus der Motion 42.00.04 «IKMI (Institut für klinische Mikrobiologie und Immunologie)». Die vorberatende Kommission unterstützt die vorgeschlagene Zusammenfassung und rechtliche Verselbständigung der beiden Institute.

IKMI und IKCH bilden als zentrale Anbieter labormedizinischer Untersuchungen wichtige Stützen der Gesundheitsversorgung im Kanton St.Gallen. Die labormedizinische Versorgung durch IKMI und IKCH wird ergänzt durch private Anbieter sowie ein abgegrenztes Basisangebot in Spitälern und bei frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten. Das Marktumfeld der Labormedizin steht dabei vor grossen Veränderungen: Technischer Fortschritt, fachliche Trends, steigender Kostendruck und sinkende Tarife stellen die Anbieter vor zunehmende Herausforderungen, welche in absehbarer Zeit zu einer Marktbereinigung führen werden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist entscheidend, dass der Kanton in seiner Verantwortung für eine umfassende Gesundheitsversorgung auch ein ausreichendes labormedizinisches Angebot sicherstellt.  

Die Regierung hat unter dem Aspekt der Entwicklung des Marktumfeldes und unter Berücksichtigung der ordnungspolitischen Zielsetzungen die Grundsatzfrage einer Beibehaltung von IKMI und IKCH sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Rechtsformen eingehend geprüft. Sie kommt dabei zum Schluss, dass den gestellten Anforderungen an eine umfassende und gesicherte labormedizinische Versorgung bei Beibehaltung von IKMI und IKCH unter kantonaler Trägerschaft sowie gleichzeitiger Zusammenfassung der beiden Institute und rechtlicher Verselbständigung am besten Rechnung getragen werden kann. Die vorberatende Kommission teilt diese Einschätzung und beantragt dem Kantonsrat, dem Gesetz über das «Zentrum für Labormedizin» sowie dem Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte zuzustimmen. Die vorberatende Kommission hat zu einzelnen Artikeln des Gesetzes Änderungsanträge gestellt, welche vorrangig formale Aspekte betreffen und von der Regierung beurteilt werden müssen.

St.GallenSt.Gallen / 01.07.2009 - 10:09:47