Gesetz über den Energiefonds
Trogen. Der Gemeinderat stimmt dem Gesetzesentwurf über den kantonalen Energiefonds zu.
Das Gesetz über den Energiefonds bezweckt die Errichtung eines Energiefonds zur Finanzierung der energiepolitischen Fördermassnahmen gemäss dem Energiekonzept 2008 – 2015 des Regierungsrates. Ab 2010 soll der Energiefonds bzw. das Fondsvermögen zweckgebunden für die Förderung von Massnahmen zur sparsamen und rationellen Energieverwendung sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme im Sinne der kantonalen Energiegesetzgebung zur Verfügung stehen. Der Energiefonds soll zur Hauptsache mit Einlagen in der Höhe von maximal 10 Mio. Franken gespiesen werden. Dieser Betrag entspricht den zu erwartenden ausserordentlichen Dividendenerträgen aufgrund der kantonalen Beteiligung an der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK).
Der Gemeinderat unterstützt den Gesetzesentwurf, verlangt aber als Ergänzung, den Fonds über eine massgebliche, jährliche Zuweisung aus den ordentlichen Dividendenerträgen der Beteiligung des Kantons an der SAK zu speisen, falls die SAK-Sondererträge nicht wie vorgesehen realisiert werden können.



























