Geschütztes Chamäleon an Grenze entdeckt
Basel. Schweizer Grenzwächter haben bei der Zollkontrolle in Basel ein geschütztes Chamäleon entdeckt.
Bei einer Zollkontrolle am Grenzübergang Basel-Hiltalingerstrasse am Montagnachmittag (15.2.10), meldete der Fahrer eines Privatfahrzeuges bei der Befragung durch die Grenzwächter ein Terrarium und ein Chamäleon an. Das Tier befand sich in einem kleinen Plastikbehälter, der wiederum in einer Kartonschachtel auf dem Fussboden lag.
Zweifel bei der Überprüfung
Als die Grenzwächter die Dokumente des Reisenden betreffend des mitgeführten Chamäleons überprüften, kamen ihnen Zweifel über deren Vollständigkeit auf. Gemäss den Dokumenten stammte das Chamäleon aus einer Tierhandlung in Deutschland. Die Basler Grenzwache nahm Rücksprache mit der Artenschutzkontrollstetelle Basel auf. Dabei stellte sich heraus, dass es sich beim Chamäleon um ein Exemplar der geschützten Gattung „Chamaeleo Calyptratus“ handelte.
Vorsorgliche Beschlagnahmung
Eine Tierärztin der Artenschutzkontrollstelle kam zum Grenzübergang und ordnete die vorsorgliche Beschlagnahmung des Chamäleons an. Um das kleine Reptil bestmöglich unterzubringen, wurde es unverzüglich dem zoologischen Garten von Basel übergeben.
Beim Fahrer handelt es sich um einen 24-jährigen Italiener mit Wohnsitz in der Schweiz. Er hat nun von den Schweizer Behörden eine Frist erhalten, in der er die fehlende Ausfuhrbewilligung der deutschen Naturschutzbehörde und die entsprechenden Einfuhrbewilligung vom Bundesamt für Veterinärwesen einzureichen hat.
Gemäss Informationen des zoologischen Gartens geht es dem kleinen Reptil gut.
Einfuhr- und Haltebewilligungen zum Schutze der Tiere
Alle Wildtiere – bis auf ganz wenige Ausnahmen, wie Kanarienvögel oder Wellensittiche –, brauchen eine Einfuhrbewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen, die vor der Einfuhr beantragt werden muss. Alle Reptilien – ausser die Gelbwangenschildkröte – sind bewilligungspflichtig. Ausserdem sind alle lebenden Wildtiere nach der Einfuhr einer Artenschutzkontrollstelle in der Schweiz vorzuführen. Zusätzlich gibt es Wildtiere, die durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind und einer so genannten CITES-Ausfuhrbewilligung des Exportlandes bedürfen. Ohne CITES-Einfuhr- und Ausfuhrbescheinigung wird das Tier an der Landesgrenze von den Schweizer Behörden, so wie im Falle des kleinen Chamäleons, angehalten.
Viele Wildtiere, darunter alle Chamäleons, bedürfen einer Haltebewilligung des Wohnkantons. Diese ist vor der Einfuhr beim zuständigen kantonalen Veterinäramt zu beantragen. Dies, damit eine artgerechte Haltung gewährleistet ist.
Die Artenschutzkontrollstelle Basel weist darauf hin, dass sich potenzielle Käufer von Wildtieren unbedingt vor einem Kauf bei den zuständigen Behörden des Wohnkantons und beim Bundesamt für Veterinärwesen in Bern erkundigen sollen. Informationen sind unter www.cites.ch, verfügbar.



























