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Geritzte Brasilianerin: Ermittlungen gehen weiter

Zürich. Die Frau, die behauptet hatte, sie sei überfallen worden, hat eingeräumt, eine falsche Aussagen gemacht zu haben. Der genaue Hergang und die Hintergründe bilden Gegenstand der Strafuntersuchung.

Die 26-jährige brasilianische Staatsangehörige, die behauptet hatte, sie sei am 9. Februar am Bahnhof Stettbach in Zürich überfallen worden, hat ihre Aussagen gegenüber der Polizei widerrufen. Am 13. Februar erklärte sie, dass kein Überfall stattgefunden habe; sie habe sich selber Schnittverletzungen zugefügt. Auf Vorhalt der gynäkologischen Befunde bestätigte sie auch, dass sie nicht schwanger gewesen sei.

Angesichts dieser Aussagen wurden umgehend weitere Ermittlungen veranlasst. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl untersucht in Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich namentlich allfällige Beweggründe der Frau, ob und inwieweit sie geplant vorgegangen war und ob weitere Personen beteiligt waren. Dies im Rahmen des Verfahrens wegen Verdachts auf Irreführung der Rechtspflege. Bereits am 9. Februar wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Dessen kriminaltechnische Auswertung ist noch im Gange. Auch die Untersuchung, welche gestützt auf die ursprünglich erstattete Anzeige wegen Angriffs eröffnet wurde, läuft weiter.

Die Aussagen vom 13. Februar waren noch nicht in einer formellen Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft bestätigt worden. Gerade angesichts des widersprüchlichen Aussagenverhaltens der Frau müssen ihre Angaben auf ihre Übereinstimmung mit den Resultaten der spurentechnischen und rechtsmedizinischen Untersuchungen geprüft werden. Aus diesen Gründen machten Polizei und Staatsanwaltschaft Zürich deren Aussagen vom 13. Februar bewusst nicht publik.

In den Medien sind nun angebliche Aussagen dieser Frau verbreitet worden. Die entsprechenden Berichte treffen teilweise zu. Zu Einzelheiten der Aussagen nehmen die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl und die Stadtpolizei Zürich derzeit nicht Stellung. Dies mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen und wegen des Persönlichkeitsschutzes der Beteiligten.

In einem separaten Verfahren wird abgeklärt, auf welchem Wege Inhalte aus polizeilichen Befragungen der Frau an die Öffentlichkeit gelangen konnten Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat am 19. Februar ein Verfahren gegen Unbekannt eröffnet. Dabei steht nicht nur die Frage einer Amtsgeheimnisverletzung im Fokus; ob eine solche vorliegt, steht derzeit nicht fest.

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Stadt ZürichStadt Zürich / 19.02.2009 - 17:45:00