Geringerer Aufwand für Sanierungsarbeiten
Heiden/AR. Die Sanierung und teilweise Neumöblierung der Büros der Abteilung Bau und Planung sowie des Sitzungszimmers waren weniger teuer als geplant.
Die Abrechnung über die Aufwendungen für die Sanierung und teilweise Neumöblierung der Büros der Abteilung Bau und Planung sowie des Sitzungszimmers im zweiten Obergeschoss des Rathauses Heiden ergab gegenüber dem Gesamtkredit von 194 000 Franken einen um 26 887.20 Franken geringeren Gesamtaufwand.
Bei der Abstimmung über die Teilrevision des Strassenreglement der Gemeinde Heiden im März 2007 war noch nicht bekannt, dass auch der Kanton ein neues Strassenreglement ausarbeiten wird. Der Gemeinderat hat daher die Arbeiten für die Erstellung des zum Strassenreglement gehörenden Strassenverzeichnis sistiert, bis das neue Strassenreglement des Kantons in Kraft ist.
16 Prozent unter veranschlagten Kosten
Mit dem Budget 2008 und einem Zusatzkredit wurden für die Sanierung und teilweise Neumöblierung der Büros der Abteilung Bau und Planung sowie des Sitzungszimmers im zweiten Obergeschoss des Rathauses Heiden Mittel im Umfang von 194 000 Franken bereitgestellt. 114 000 Franken waren für bauliche Massnahmen und 80 000 Franken für Neumöblierungen vorgesehen.
Die baulichen Arbeiten wurden in der Zeit zwischen Mai und September 2008 ausgeführt. Die Bauabrechnung zeigt ein erfreuliches Bild:
Die baulichen Massnahmen konnten mit 105 821.20 Franken abgerechnet werden. Dies sind 8’178.80 Franken weniger als vorgesehen. Mit 61’291.60 Franken gab es bei den Neumöblierungen gegenüber dem Kostenvoranschlag um 18’708.40 Franken geringere Kosten. Mit Gesamtaufwendungen von 167’112.80 Franken lagen die Aufwendungen um 26’887.20 Franken unter dem Gesamtkredit von 194’000 Franken.
Die Minderkosten resultieren zur Hauptsache aus der Wahl zweckmässiger und einfacher Büromöbel, welche unter Konkurrenz ausgeschrieben wurden. Bei den Umbauarbeiten traten keine unvorhergesehenen Schwierigkeiten auf.
Arbeiten an Strassenverzeichnis sistiert
Am 11. März 2007 hat die Stimmbürgerschaft von Heiden der Teilrevision des Strassenreglements zugestimmt. Mit der Annahme dieses Strassenreglements war auch die Auflage verbunden, innert zwei Jahren nach Inkrafttreten des Reglements ein neues Strassenverzeichnis öffentlich aufzulegen. Das Strassenreglement wurde am 1. Mai 2007 vom Regierungsrat genehmigt.
Die Abteilung Bau und Planung hat bereits umfangreiche Vorarbeiten zur Neuverfassung des Strassenverzeichnisses vorgenommen. Insbesondere wurde die Übereinstimmung der Besitzesverhältnisse der Strassen mit den möglichen, durch das Reglement vorgegebenen Klassierungen überprüft. Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen, so dass Vorschläge für die Klassierung und Zuordnung in Sammelstrassen, Groberschliessungsstrassen, Feinerschliessungsstrassen sowie Land- und forstwirtschaftliche Güterstrassen der Kommission Planung und Baubewilligung (PBK) zur Diskussion vorliegen.
Was bei der Erstellung und anschliessenden Genehmigung des Strassenreglements noch nicht bekannt war, ist, dass der Kanton ein neues Strassengesetz in Ausarbeitung hat. Die Arbeiten sind nun soweit fortgeschritten, dass das Gesetz Ende März 2009 in erster Lesung im Kantonsrat von Appenzell A.Rh. beraten wird. Das neue Strassengesetz soll voraussichtlich auf 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Bedingt durch diese neue Situation erachtet es der Gemeinderat als nicht sinnvoll, die umfangreiche Arbeit der Strassenklassierung nach dem heute gültigen Strassenreglement weiterzuführen, denn im neuen Gesetz werden für die Klassierung der Strassen teilweise andere Kriterien gelten.
Der Gemeinderat hat daher beschlossen, dass die Ausarbeitung des Strassenverzeichnisses sistiert wird, bis das neue Strassengesetz des Kantons in Kraft ist. Zusammen mit der unweigerlich nötigen Überarbeitung oder sogar Neuerstellung des Strassenreglements der Gemeinde Heiden soll dann auch das Strassenverzeichnis abschliessend ausgearbeitet werden.



























