Gerichtsorganisationsgesetz geht in Vernehmlassung
AR. Am 1. Januar 2011 werden die neuen Schweizerischen Prozessordnungen (schweizerische Strafprozessordnung und schweizerische Zivilprozessordnung) in Kraft treten.
Zur Umsetzung dieser Bundesgesetze sind neue Bestimmungen auf kantonaler Ebene nötig.
Der Regierungsrat schlägt in der letzte Woche eröffneten Vernehmlassung vor, ein kantonales Gesetz über die Gerichtsorganisation und die Staatsanwaltschaft zu schaffen.
Ein solches Gesetz ist notwendig, weil die kantonale Zivilprozessordung und die kantonale Strafprozessordnung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Bundesprozessordnungen aufgehoben werden.
Dabei soll die bisherige Gerichtsorganisation im Wesentlichen übernommen werden. Ausnahmen bilden die vom Bundeszivilprozessrecht vorgesehenen Schlichtungsbehörden, die Zusammenlegung von Ober- und Verwaltungsgericht zu einem einzigen Obergericht und die Abschaffung des selbständigen Jugendgerichts. Diese Änderungen machen auch eine Anpassung der Kantonsverfassung notwendig.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind abrufbar unter: www.ar.ch/Vernehmlassungen



























