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Gerangel um Volksdiskussionen

Herisau. Eine verspätete Publikation der Volksdiskussionen auf der Webseite von Appenzell Ausserrhoden sorgt für Ärger. Ein Trogner Rechtsanwalt spricht von einem Verstoss gegen die Volksrechte.

In Ausserrhoden kann jeder mitreden – und nicht etwa nur gewählte Politikerinnen und Politiker. Dafür sorgt das Instrument der Volksdiskussion. Die kantonale Verwaltung publiziert die Themen, zu denen man seine Meinung abgeben kann, im gedruckten Amtsblatt sowie im Internet unter www.ar.ch, verbunden mit einer Eingabefrist. Innerhalb dieser kann man sich zu Wort melden.

Tim Walker, Rechtsanwalt aus Trogen, wollte dieser Tage auf ar.ch nachsehen, welche Volksdiskussionen derzeit hängig sind. Er fand diejenige über das Assekuranzgesetz, die allerdings bereits im Sommer abgeschlossen wurde. Mehrere Themen, die im September vom Kantonsrat behandelt worden waren und nun der Volksdiskussion unterstehen sollten, fehlten aber. Walker fragte beim Kanton nach und erhielt aus der Ratskanzlei die Auskunft, die Website des Kantons sei versehentlich nicht nachgeführt worden. Inzwischen habe man den Fehler behoben. Zudem seien die Volksdiskussionen im Amtsblatt ordnungsgemäss publiziert worden, das Amtsblatt wiederum finde man ebenfalls im Internet. Eine Forderung von Walker, wonach die Frist der entsprechenden Volksdiskussionen verlängert werden solle, da sie im Internet vergessen gegangen waren, wird im Antwortschreiben abgelehnt. Es gebe «keinen sachlichen Grund für eine Neuansetzung der Frist».

Damit gibt sich der Trogner aber nicht zufrieden. Es sei zwar schön, dass die Publikation im Internet nun erfolgt sei (siehe hier), doch der Fehler könne damit nicht behoben werden. Wer sich auf das Internet verlassen habe, der habe nun nur noch wenige Tage statt eines vollen Monats Zeit, um an der Volksdiskussion teilzunehmen. «Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich im Internet-Zeitalter ganz auf die behördlichen Informationen im Internet verlassen können und dürfen», so Walker weiter. Das hätten sie hier aber nicht tun können, da vier Vorlagen unter der Rubrik «Volksrechte» bis kurz vor Anlauf der Diskussionsfrist im Internet gar nicht publiziert waren.

Für Tim Walker steht fest: Nachdem die Verwaltung die Aktualisierung der Webseite verpasst hatte, müsste nun die Frist für die Volksdiskussion zwingend verlängert werden. Hier gelte das, was beispielsweise auch bei zu spät oder nicht korrekt publizierten Baugesuchen gelte. Werde die Frist nicht verlängert, sei das ein direkter Verstoss gegen die Artikel über «Volksrechte» und «Mitwirkungsrechte des Volkes». Der Rechtsanwalt verweist zudem auf den Artikel über die Informationspflicht des Kantons. Dort heisst es: «Die Behörden des Kantons und der Gemeinden müssen das Volk frühzeitigi und ausreichend informieren.» Beides, so Walker, sei hier nicht der Fall gewesen.

Hinter dem konkreten Fall stecken grundsätzliche Fragen. Reicht es im Zeitalter des Internets, wenn die Volksdiskussion im Amtsblatt publiziert wird? Ändert die Tatsache, dass man auch das Amtsblatt online herunterladen und lesen kann, etwas an der Sache? Oder ist der Umstand, dass auf ar.ch unter «Volksdiskussionen» keine aktuellen Informationen zu finden war, stärker zu gewichten? Sicher ist nur: Fortsetzung folgt.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 14.10.2008 - 13:33:00