Geotechnische Hanguntersuchungen unter dem Rathaus

Wil/SG. Wie stabil ist der weierseitige Hang unter dem Rathaus? Geotechnische Hanguntersuchungen sollen diese Frage klären.

Die zum Weier hin gelegene Nordfassade des Rathauses an der Marktgasse 58-60 in der Wiler Altstadt weist Risse auf. Auslöser hierfür könnten Senkungen der nördlichen Gebäudefundation sein. Auch beim unterhalb des Rathauses gelegenen Tambourenhaus sind seit längerer Zeit Schäden sichtbar, zurückzuführen allenfalls auf Setzungen und Hangbewegungen.

Zur Beobachtung der geologischen Situation bewilligte das Parlament am 7. Dezember 2006 einen Investitionskredit von 30’000 Franken, wovon bislang ein Teil für Messreihen ausgegeben wurden. Die zuletzt im Februar 2009 durchgeführten Messungen zeigten horizontale Bewegungen im Untergrund infolge eines erhöhten Hangdruckes.

Um weitere Erkenntnisse über die Fundations- und Untergrundverhältnisse sowie mögliche Bewegungsmechanismen erhalten zu können, sind geotechnische Untersuchung notwendig. Vorgesehen sind drei Handschlitze im Bereich Rathaus und Nachbarbauten zur Abklärung der Untergrundverhältnisse. Mit sechs Rammsondierungen soll zudem die Mächtigkeit einer weichen Deckschicht über der harten Moräne ermittelt werden. Weitere Massnahmen sind Kernbohrungen mit Tiefen von 10 bis 15 Metern, die Erstellung zweier Geländeprofile zwischen Rathaus und Tambourenhaus bis zur Weierstrasse respektive zum Weierufer sowie geodätische Messungen verschiedener Messpunkte an Gebäuden und Stützmauer zur Feststellung von Geländeverschiebungen. Diese Informationen sind nicht nur hinsichtlich allfälliger Sofortmassnahmen erforderlich, sondern auch für die früher oder später anstehende Sanierung von Rathaus und Nebengebäude und für Massnahmen im Bereich Tambourenhaus.

Auf der Basis von Unternehmerofferten wird für die geotechnischen Untersuchungen mit einem gesamten Aufwand von 100’000 Franken gerechnet. Zusätzlich zu den vom Parlamentbewilligten 30’000 Franken wird demnach ein nicht teuerungsbedingter Nachtragskredit von 70’000 Franken notwendig, welcher in der abschliessenden Finanzkompetenz des Stadtrates liegt.

St.Gallen / 03.06.2009 - 10:53:26
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