Geologisches Tiefenlager – Faires und offenes Verfahren

Der Thurgauer Baudirektor Jakob Stark fordert bei der Standortsuche für die Lagerung von radioaktiven Abfällen ein gründliches, offenes und faires Verfahren.

Diese Ansicht vertrat Regierungsrat Stark anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu den Standortvorschlägen für geologische Tiefenlager am Montagabend, 24. November 2008, in Marthalen.

Kürzlich hat das Bundesamt für Energie (BFE) sechs Vorschläge für geologisch geeignete Standortregionen zur Lagerung von radioaktiven Abfällen vorgelegt. Darunter ist auch das Gebiet des Zürcher Weinlandes, von dem der Kanton Thurgau mit der Gemeinde Schlatt betroffen ist. An der öffentlichen Veranstaltung in Marthalen informierten das BFE, die Nagra (Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle) sowie die Kantone Zürich und Thurgau über die Standortgebietsvorschläge sowie über die Rollen und Verantwortlichkeiten. Ebenso zeigten sie dem Publikum das weitere Vorgehen auf und erläuterten den Einbezug der Bevölkerung im Standortauswahlverfahren.

Bei dieser Gelegenheit betonte Regierungsrat Jakob Stark, dass die Schweiz mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle ein grosses Problem zu lösen habe und dass die Politik in dieser Frage in der Verantwortung stehe. «Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist bereit, seine Verantwortung wahrzunehmen und an der Lösung dieses Problems konstruktiv mitzuwirken», machte Stark klar. Er forderte jedoch, dass die vorgeschlagenen sechs zu untersuchenden geologischen Standortgebiete umfassend und gründlich abgeklärt werden müssten und dass die Behörden und die Bevölkerung der betroffenen Kantone und Gemeinden gut in das Verfahren einbezogen werden müssten. Ausserdem müssten die Auswirkungen eines möglichen Tiefenlagers für die Region und den Kanton klar dargelegt werden.

«Wir wollen ein gründliches, offenes und faires Verfahren», betonte Regierungsrat Stark und schloss mit dem Hinweis, dass sich der Kanton mit allen Mitteln zur Wehr setzen werde, falls er Ungleichheiten feststellen werde, die das Kantonsgebiet Thurgau beziehungsweise die Region Zürcher Weinland benachteiligen würden.

Thurgau / 25.11.2008 - 10:14:00
Exit mobile version