Genehmigung kantonaler Richtplan
TG. Die Auswertung des Kantonalen Richtplans liegt vor. Die Gemeinde Egnach wurde Ende August über die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen informiert.
Der Gemeinderat hat diese zur Kenntnis genommen und kann sich vor allem mit der Linienführung der Bodensee-Thurtal-Strasse (BTS) nicht zufrieden geben.
Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung des kantonalen Richtplans hat der Gemeinderat Egnach dem Amt für Raumplanung eine umfangreiche Stellungnahme zugestellt. Erfreulicherweise war die Beteiligung zum generell revidierten kantonalen Richtplan sehr gross. Nicht weniger als 270 Eingaben gingen am kantonalen Amt für Raumplanung ein. Aufgrund der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Richtplan nochmals überarbeitet.
Der Richtplan gliedert sich in die Bereiche Siedlung, Landschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie weitere Raumnutzungen. Der Gemeinderat hat sich ausführlich zu den Themen Siedlung, Verkehr und zum Anhang „Liste der Ortsbildschutzgebiete“ geäussert.
Linienführung Bodensee-Thurtalstrasse (BTS)
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Siedlungsentwicklung ganz wesentlich von der neu geplanten BTS abhängt, insbesondere, weil zwischen Neukirch und Egnach ein Anschlusswerk vorgesehen ist. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Richtplan vertrat der Gemeinderat die Meinung, dass die Strasse ohne weitere Korrekturen zu planen und zu realisieren sei, nachdem die aufgezeigte Linienführung in der Gemeinde Egnach auf breite Akzeptanz gestossen ist. Überrascht nahm der Gemeinderat Kenntnis von der veränderten Linienführung der BTS in der Gemeinde Egnach. Die neue Variante ist für den Gemeinderat Egnach inakzeptabel. Die Schnellstrasse wird neu unmittelbar an die Nordostseite des Dorfes Neukirch geführt. Weil der Gemeinderat Egnach über die veränderte Variante nicht informiert wurde, fehlen fundierte Aufzeichnungen über die Vor- und Nachteile der neuen Variante. In diesem Zusammenhang findet Ende Oktober 2009 eine Aussprache zwischen dem Gemeinderat und dem Departemeentschef Bau und Umwelt statt.
Ortsbildschutzzonen
Die Gemeinde Egnach stellt bereits heute in der Ausgangslage mit Abstand am meisten Ortsbildschutzzonen, insbesondere in den Weilern. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag für den Erhalt unserer Kulturlandschaft. Der Richtplanentwurf hat eine Ausdehnung der Ortsbildschutzzonen vorgesehen. Im Vernehmlassungsschreiben forderte der Gemeinderat die Streichung der Weiler Attengärtli, Mausacker, Mölsreute, Pünt mitUnterhegi und Waldershaus als Ortsbildschutzzonen. Qualität kommt vor Quantität. Aus Sicht des Gemeinderates sollte sich die Ausdehnung der Ortsbildschutzzonen beschränken, damit die wirklich wichtigen Ortsbilder geschützt werden können. Das Amt für Raumplanung entschied, die vorgenannten Ortsbildschutzgebiete im Richtplan bestehen zu lassen, weil sie alle Teil der national eingestuften „Kulturlandschaft Balgen“ sind,
Alle weiteren Fragen wurden ausführlich beantwortet. Das allgemeine Echo zeigt, dass der Richtplan weit herum auf grosse Akzeptanz stösst. Die aktuelle Fassung steht unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Grossen Rat beziehungsweise durch den Bundesrat und kann im Internet eingesehen werden.