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Gemeinsames Sorgerecht soll zur Regel werden

SG. Die Regierung ist einverstanden mit der Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches zur elterlichen Sorge und des Schweizerischen Strafgesetzbuches.

Dies schreibt sie in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

Die elterliche Sorge wird nach geltendem Recht bei der Ehescheidung entweder der Mutter oder dem Vater übertragen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, steht die elterliche Sorge der Mutter zu. Das gemeinsame Sorgerecht können Mutter und Vater nur auf gemeinsamen Antrag erhalten.

Mit einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches soll dies nun geändert werden. Inskünftig soll der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge gelten. Dies sowohl bei geschiedenen als auch bei nicht miteinander verheirateten Eltern.

Zudem soll mit einer Änderung im Strafgesetzbuch auch jener mit Strafe bedroht werden, der sich weigert, ein Kind dem besuchsberechtigten Elternteil zu übergeben.

St.GallenSt.Gallen / 06.05.2009 - 08:26:44