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Gemeinderat Walzenhausen wieder handlungsfähig

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt vorübergehend eine Bestimmung der Gemeindeordnung von Walzenhausen ausser Kraft, damit der Gemeinderat wieder beschlussfähig wird. Gleichzeitig bestimmt die Kantonsregierung, dass es mindestens zwei Mitglieder des Gemeinderates für einen gültigen Beschluss braucht. Die Übergangsregelung gilt längstens bis zum 31. Mai 2011.

Der Regierungsrat genehmigte noch im Oktober 2010 eine Änderung der Gemeindeordnung von Walzenhausen. Bei dieser Änderung ging es um die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates bzw. um eine Reduktion des erforderlichen Quorums von fünf auf vier Mitglieder des Rates. Nach verschiedenen Rücktritten aus dem Gemeinderat von Walzenhausen sind inzwischen nur noch drei Mitglieder im Amt.

Damit ist der Gemeinderat derzeit weder ordnungsgemäss besetzt noch beschlussfähig. Gestützt auf eine Stellungnahme des Departementes Inneres und Kultur beantragte das Büro des Walzenhausener Gemeinderates, das Quorum für die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates vorübergehend auf zwei Mitglieder zu senken. Diesem Anliegen hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden zugestimmt.

Ein derart tiefes – wenn auch nur vorübergehendes – Beschlussquorum ist heikel bei möglicher Stimmengleichheit. Deshalb setzt die Kantonsregierung im Rahmen der Übergangslösung einen Stichentscheid des Gemeindepräsidenten aus. Die verbleibenden Gemeinderatsmitglieder haben sich dahingehend ausgesprochen, in der Übergangszeit alle Beschlüsse möglichst immer einstimmig zu fällen. Der Gemeinderat Walzenhausen wird zudem angewiesen, sämtliche Beschlüsse zu protokollieren und die Protokolle an die Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde weiterzuleiten.

Die Überganglösung gilt längstens bis Ende Mai 2011. Der Regierungsrat behält sich vor, diese Frist vor Ablauf zu widerrufen. Dies könnte dann der Fall sein, wenn sich am 3. April 2011 im ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen neugewählte Gemeinderatsmitglieder bereit erklären würden, das Amt vorzeitig anzutreten, vor dem ordentlichen Amtsbeginn am 1. Juni 2011.

 

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 07.12.2010 - 14:25:33