Gemeinderat kündigt Pachtvertrag Bischofsberg
Heiden/AR. Der Gemeinderat hat beschlossen, den seit dem 27. August 1992 mit Niklaus Hug bestehenden Pachtvertrag für die Landwirtschaft Bischofsberg mit Pächterwohnung auf den nächsten möglichen Termin zu kündigen.
Diese Kündigung erfolgt auf den 30. April 2013.
Der Grund für die Kündigung liegt darin, dass sich der Gemeinderat im Zusammenhang mit der Liegenschaft Bischofsberg für die möglichen Entwicklungen alle denkbaren Optionen offen halten will. Ende Jahr 2012 läuft auch der bis dann befristete Vertrag mit dem Bed-and-Breakfast-Betrieb im Haus Bischofsberg aus. Zu diesem Zeitpunkt wird Niklaus Hug das AHV-Alter erreicht haben. Die Weiterführung des Landwirtschaftsbetriebs wird bei den Überlegungen, die vom Gemeinderat für die Zeit ab Frühjahr 2013 gemacht werden, eine der möglichen Varianten sein.
Güllenaustrag mit Schleppschlauchverteiler
Seit Jahren wird in der Landwirtschaft die Gülle mit einem sogenannten Prallteller am Druckfass ausgetragen. Der Prallteller schleudert die Gülle durch die Luft, um eine optimale Verteilung zu erreichen. Durch den Kontakt mit der Luft entweicht aus der Gülle das Gas Ammoniak. Die Emissionen von Ammoniak stammen zu 92 Prozent aus der Landwirtschaft. Ursache dafür ist unter anderem auch Ausbringen von Gülle mit dem Prallteller am Druckfass. Mit einem sogenannten Schleppschlauchverteiler, der am Traktor befestigt wird, kann die Gülle praktisch geruchsfrei verteilt werden, da sie direkt an der Bodenoberfläche ausströmt und sich kaum mit der Umgebungsluft vermischt.
Der Gemeinderat hat für die Landwirte in der Gemeinde Heiden vor rund einem Jahr einen Anreiz geschaffen, für den Austrag von Gülle – wo immer möglich – anstatt Prallteller am Druckfass vermehrt Schleppschlauchanlagen einzusetzen. So wurde beschlossen, Landwirten, die eine Schleppschlauchanlage anschaffen oder bereits eine solche Anlage gekauft haben, einen einmaligen Betrag von Fr 5’000.00 auszu-richten. Der Besitzer einer solchen Anlage kann sie auch andern Landwirten in Ver-mietung anbieten.
Bedingung für die Bezahlung des genannten Beitrags ist eine Einsatzdauer der An-lage von mindestens 5 Jahren. Falls diese Einsatzdauer nicht erreicht wird, erhebt die Gemeinde eine Teilrückerstattung dieses Betrags. Alle Landwirte, für welche der Austrag von Gülle mit einer Schleppschlauchanlage in Frage kommen könnte, wur-den mit einem Brief über diese Aktion des Gemeinderates orientiert.
Bis heute wurde acht Landwirten der volle Beitrag von 5‘000.00 Franken ausbezahlt. Für diese Aktion hat die Gemeinde bisher 40‘000.00 Franken aufgewendet. Ein Gesuch ist zurzeit noch in Bearbeitung.
Die durch den Einsatz von Schleppschlauchverteilern erreichte Verminderung oder Vermeidung von Geruchsemissionen durch Gülle hat positive Auswirkungen auf die touristische Attraktivität der Gemeinde und die Zufriedenheit der Einwohner mit der Lebensqualität in unserer Gemeinde. Aus diesem Grund macht der Gemeinderat Landwirte, die noch keine Schleppschlauchverteilung einsetzen, darauf aufmerksam, dass Gesuche um Beiträge an Schleppschlauchverteiler noch bis zum 31. Oktober eingereicht werden können.



























